1.1.1 Stadtverordnete 1830-1935 (Bestand)
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Stadtarchiv Leipzig (Archivtektonik) >> 1 Städtische Körperschaften und deren nachgeordnete Einrichtungen >> 1.1 Parlamentarische und andere Vertretungen der Bürgerschaft
1830 - 1935
Bestandsgeschichte: Bereits 1817 waren auf Weisung des sächsischen Königs Friedrich August I. in Leipzig Vertreter der Bürgerschaft als "Stadt- und Commun-Repräsentanten" ernannt worden. Deren Befugnisse erstreckten sich jedoch im Wesentlichen nur auf eine beratende Funktion des Magistrats. Im Ergebnis der revolutionären Ereignisse des Sommers/Herbstes 1830 wurden in Leipzig im Oktober 1830 "Provisorische Commun-Repräsentanten" gewählt. Die Akten dieser beiden Gremien wurden nach der Übernahme ins Archiv auf die Teilbestände Stiftungs- und Titelakten aufgeteilt.
Die erste Wahl von Stadtverordneten fand bereits im Herbst 1831, noch vor dem In-Kraft-Treten der Allgemeinen Sächsischen Städteordnung von 1832, statt. Zu den wichtigsten Rechten der Stadtverordneten gehörten neben der Entscheidung über grundsätzliche Fragen der Stadtverwaltung insbesondere das Recht der Wahl des Stadtrates, die Zustimmung zum Haushaltsplan und die Kontrolle der jährlichen Rechnungslegung. In einzelnen Teilen seiner Verfassung mehrfach modifiziert, bestand das Stadtverordnetenkollegium nach 1933 als ein dem NS-Staat "gleichgeschaltetes" Gremium bis zur Inkraftsetzung der Deutschen Gemeindeordnung vom 1.4.1935. Bereits im März 1933 waren die gewählten Mitglieder der SPD und der KPD aus dem Kollegium der Stadtverordneten ausgeschlossen und an ihre Stelle Mitglieder der NSDAP kooptiert worden. Davon betroffen waren nach Juni 1933 auch die Vertreter bürgerlicher Parteien, u.a. Mitglieder der Deutschen Volkspartei.
Die bei den Stadtverordneten und deren Ausschüssen angelegten Akten wurden bei der Stadtverordnetenkanzlei registriert und geführt. Nach Auflösung der Stadtverordnetenversammlung 1935 gelangten die Akten direkt von der Kanzlei ins Stadtarchiv.
Signaturbeispiel: StVAkt Nr.
Die erste Wahl von Stadtverordneten fand bereits im Herbst 1831, noch vor dem In-Kraft-Treten der Allgemeinen Sächsischen Städteordnung von 1832, statt. Zu den wichtigsten Rechten der Stadtverordneten gehörten neben der Entscheidung über grundsätzliche Fragen der Stadtverwaltung insbesondere das Recht der Wahl des Stadtrates, die Zustimmung zum Haushaltsplan und die Kontrolle der jährlichen Rechnungslegung. In einzelnen Teilen seiner Verfassung mehrfach modifiziert, bestand das Stadtverordnetenkollegium nach 1933 als ein dem NS-Staat "gleichgeschaltetes" Gremium bis zur Inkraftsetzung der Deutschen Gemeindeordnung vom 1.4.1935. Bereits im März 1933 waren die gewählten Mitglieder der SPD und der KPD aus dem Kollegium der Stadtverordneten ausgeschlossen und an ihre Stelle Mitglieder der NSDAP kooptiert worden. Davon betroffen waren nach Juni 1933 auch die Vertreter bürgerlicher Parteien, u.a. Mitglieder der Deutschen Volkspartei.
Die bei den Stadtverordneten und deren Ausschüssen angelegten Akten wurden bei der Stadtverordnetenkanzlei registriert und geführt. Nach Auflösung der Stadtverordnetenversammlung 1935 gelangten die Akten direkt von der Kanzlei ins Stadtarchiv.
Signaturbeispiel: StVAkt Nr.
Laufmeter: 84,48
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gilt die Archivsatzung des Stadtarchivs Leipzig.
13.08.2025, 09:31 MESZ