Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Angehörigen Hans Enderlin von Eberstadt (Eberstat) und Konrad Riese von Hölzern (Riesen von Holtzern) nach einer Appellation an das Hofgericht wegen ihrer Forderungen um ein Manngeld und daraus entstandene Injurien ihre Irrungen zum Entscheid an seine Hofrichter und Räten gestellt haben. Der Hofrichter Graf Bernhard von Eberstein und die Räte entscheiden, dass alle vormaligen Verhandlungen vor Weinsberg, Eberstadt und vor dem Heidelberger Hofgericht kraftlos sein sollen, keine Partei an Glimpf und Ehre berührt wird, alle Forderungen abzustellen sind und die Parteien geschlichtet sein sollen. Bei Übertretung dieser Artikel oder der Weiterführung der Prozesse fällt eine Buße von 60 Malter Hafer an den Pfalzgrafen an. Beide Parteien haben die Befolgung gelobt und erhalten eine Ausfertigung des Entscheids.