Entrichtung der Quart für seine in Hirscher gelegenen Lehengüter durch Anton Heine (oder Haine, Hayne), wohnhaft daselbst. Einreichung von Lehensfassionen durch denselben. Requisition der Lehen durch verschiedene Familienangehörige. Erhebung des Vorwurfes der 'Lehens-Subreption' (= Erschleichung) gegen Michael Heine durch dessen Vetter Anton Heine zu Zannau