Heinrich [von Metz], Bischof von Trient, vidimiert auf Bitte des Landkomturs von Bozen Dietrich von Trier die Urkunden der Päpste (1) Gregor IX. von 1231 September 17 (Non absque dolore), wonach diejenigen, die den Deutschen Orden in seinen Rechten verletzen, sich seiner Besitzungen unrechtmäßig aneignen, den Anfall der Erbschaften des Deutschen Ordens verhindern oder ungebührliche Zehnte fordern, vor kirchliches Gericht gestellt werden; (2) Gregor IX. von 1231 September 25 (Paci et quiet), in der Angreifer des Deutschen Ordens die Exkommunikation angedroht wird.