Wilhelm von Manderscheid (-scheit) Herr zu Nohfelden (Navelden) bekundet, Johann Grafen zu Sp. dem Juden Menchin (Mengin) von Trier (Triere) für 1000 Gulden sowie für 400 Gulden, zu zahlen in vier Jahresraten, als Bürgen gestellt zu haben; Kosten und Zinsen kommen noch hinzu; Graf Johann hat diese Urkunde mitbesiegelt. Wilhelm gelobt für sich und seine Erben, ihn schadlos zu halten bzw. Kosten und Schaden zu ersetzen; deren Höhe soll nach den bloßen Worten des Grafen bestimmt werden. Graf Johann kann dafür an Gut, Erbe, Immobilien und Mobilien Wilhelms greifen, bis ihm Genüge geschieht. Bei Säumigkeit sollen Wilhelm und seine Söhne Wilhelm und Heinrich auf Mahnung des Grafen persönlich mit 2 Pferden zum Einlager nach Trier kommen und dort bleiben, bis Graf Johann gänzlich entschädigt ist. Die Söhne nehmen diese Verpflichtung auf sich. (1) Wilhelm, (2) Wilhelm und (3) Heinrich siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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