Der Augsburger Bischof Christoph [von Stadion] vermittelt als Schiedsrichter einen Vergleich zwischen Veit von Rechberg zu Hohenrechberg [Ruine bei Schwäbisch Gmünd/Ostalbkreis] und Falkenstein [Ruine bei Dettingen Gde. Gerstetten/Lkr. Heidenheim] auf der einen Seite sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhaber der Herrschaft Heidenheim auf der anderen Seite zur Beilegung ihrer Streitigkeiten wegen der Herrschaftsrechte über ihre Untertanen in Dettingen [Gde. Gerstetten/Lkr. Heidenheim] und Heuchlingen [Gde. Dettingen/Lkr. Heidenheim]. Es geht dabei im einzelnen um die Wahl der Vierer, Verleihung von Hirtenstab und Badestube, die Abhör der Heiligenrechnungen und die Verwaltung des Vermögens der Pfarrkirche, die Waldweide, die Anzahl der Schafe, die in den beiden Orten gehalten werden dürfen, die Klage, dass Ulmer Untertanen bei Streitigkeiten mit Veit von Rechberg oder dessen Untertanen vor weit entfernte Gerichte gezogen werden, die Wahl der Untergänger, das Sturmläuten, Eichmaße und Gewichte sowie die Entschädigung des Veit von Rechberg für Schafe, die ihm von den Inhabern der Herrschaft Heidenheim weggenommen wurden. Der Vergleich soll aber den Rechten der Stadt Ulm in ihrem Hellensteiner Forst und dem Veit von Rechberg in seinem Forst keinerlei Abbruch tun.