Prozessakten in Sachen Appellation Hans Bullnheimers des Jüngeren zu Weigenheim als Appellanten contra Bernhard Bullnheimer, seinen Bruder, als Appellaten daselbst, etliche erkaufte strittige Güter, namentlich ein Haus und eine Hube betreffend, woran Bernhard Bullnheimer teilhaben und mit im Kauf stehen wollte, worauf zwar dem Bernhard Bullnheimer beim Gericht zu Bullenheim das Miteinstandsrecht zuerkannt, jedoch durch seinen Bruder davon zu Kanzlei appelliert und dort von seines Bruders Forderung freigesprochen worden

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Staatsarchiv Nürnberg