Gottfried Bispinck, Bürger zu Münster und seine Ehefrau Elseke haben dem Bischof Heinrich von Münster und Administrator zu Bremen zwei hundert oberdeutsche rheinische Goldgulden (averlendische golde Rinsche Gulde) zu einer ewigen jährlichen Rente von 10 Gulden verkauft, die jedes Jahr mit einem Zahlungszeitraum von acht Tagen vor bis acht Tage nach Maria Lichtmess aus dem Siegelamt und anderen geistlichen Gerechtigkeiten bezahlt werden muss. Die Rente ist unter halbjähriger Vorankündigung rückkauf- bzw. ablösbar. In dem jaer unses Hern dußent veerhundert twe und achtentich up sunte Blasij dage

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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