a. Albrecht, Propst zu zu Hamburg, bekundet, dass die Grafen Gerhard II. von Holstein-Plön, Adolf VI. von Holstein-Pinneberg und Heinrich I. von Holstein-Rendsburg ihm das Recht eingeräumt haben, die Alster zurückzukaufen, und räumt ihnen dasselbe Recht ein. d.d. 1292, in die circumcisionis. b. Graf Adolf VIII. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Schleswig, und Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hamburg schließen einen Vertrag über die Herstellung einer Wasserfahrt zwischen der Beste und der Alster. d.d. 1448, am dingstage na palmsondage.
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a. Albrecht, Propst zu zu Hamburg, bekundet, dass die Grafen Gerhard II. von Holstein-Plön, Adolf VI. von Holstein-Pinneberg und Heinrich I. von Holstein-Rendsburg ihm das Recht eingeräumt haben, die Alster zurückzukaufen, und räumt ihnen dasselbe Recht ein. d.d. 1292, in die circumcisionis. b. Graf Adolf VIII. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Schleswig, und Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hamburg schließen einen Vertrag über die Herstellung einer Wasserfahrt zwischen der Beste und der Alster. d.d. 1448, am dingstage na palmsondage.
LASH, Urk.-Abt. 127.23 Nr. 2
Urk.-Abt. 127.23 Itzehoer Güterdistrikt: Gut Borstel
Urk.-Abt. 127.23 Itzehoer Güterdistrikt: Gut Borstel >> 1 Urkunden
1292-1448
Enthält: zu a. Abschrift, 17. Jahrhundert, die Ausfertigung der Urkunde ist nicht erhalten Gedruckt: Hamburgisches Urkundenbuch 1 Nr. 858 - Schleswig-Holsteinische Regesten und Urkunden 2 Nr. 795. [Anton] Hagedorn, Denkschrift über Hamburgs Eigentums- und Hoheitsrecht an der Alster (1912), S. 144. zu b. Abschrift , 17. Jahrhundert, die beiden Ausfertigungen sind nicht erhalten Rückschrift: "Copia Recesses von Anno 1448 wegen der wassergrafft von Hertzog Adolff hochs. gedechtn. mit Hamburg auffgerichtet. Ob diese Orginall vorhanden, zweiffle fast, sonst klärlich, das von Fadenholz kein toll zu halten", 17. Jahrhundert Die anscheinend älteste Überlieferung sind zwei Abschriften des 15./16. Jahrhunderts, davon eine beglaubigt durch den Notar Paul Lepsouw, Kleriker Verdener Diözese, aus dem besiegelten Orginal, im LASH, Gemeinschaftlichen Archiv, Urk.-Abt. 1 Nr. 269. Gedruckt: Hagedorn, Denkschrift, S. 152-154.
Verzeichnung
1292 Januar 1, 1448 März 19
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:04 MEZ