Abt Hildebrand (Hiltbrand) von Königsbronn, Ritter Ulrich von Rechberg zu Hohenrechberg, Pfleger zu Höchstetten, Lutz von Zipplingen, Pfleger zu Helfenstein, schließen einen Vergleich zwischen Propst Heinrich von Herbrechtingen, seinen Konvent, seinen leiblichen Brüdern und Freunden, Heinz Birchtel der Ältere und seinen Söhnen Cristel, Heinz, Paul, Hans und Seitz von Herbrechtingen, andererseits mit Willen des Pfalzgrafen Herzog Ludwig von Bayern und des Hans Hailer (Hailor) von Mergelstetten, des Hans Krek von Heidenheim, des Peter Hailer von Heuchlingen und andere Brüder und Verwandten des Herrn Ulrich Zeiler. Alle Briefe wider die Birchtel sollen ungültig sein, jede Partie soll zwei Schiedräte bestimmen, die über die Entschädigung des alten Birchtel und die Söhne für den an Herrn Ulrich Zeiler geschehenen Totschlag urteilen und nötigenfalls einen Herrn von Rechberg für den Richtentscheid beziehen sollen. Heinz Birchtel der Ältere und sein Sohn dürfen wieder nach Herbrechtingen in ihre Häuser gehen und müssen für dort angerichteten Schaden entschädigt werden. Wenn Propst Heinrich oder die Brüder Michel, Thoman, Hans und Jörg Hitzler oder die Birchteler gegen diesen Vertrag handeln, hat Herzog Ludwig das Recht, sie um Hab und Gut zu strafen.
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Abt Hildebrand (Hiltbrand) von Königsbronn, Ritter Ulrich von Rechberg zu Hohenrechberg, Pfleger zu Höchstetten, Lutz von Zipplingen, Pfleger zu Helfenstein, schließen einen Vergleich zwischen Propst Heinrich von Herbrechtingen, seinen Konvent, seinen leiblichen Brüdern und Freunden, Heinz Birchtel der Ältere und seinen Söhnen Cristel, Heinz, Paul, Hans und Seitz von Herbrechtingen, andererseits mit Willen des Pfalzgrafen Herzog Ludwig von Bayern und des Hans Hailer (Hailor) von Mergelstetten, des Hans Krek von Heidenheim, des Peter Hailer von Heuchlingen und andere Brüder und Verwandten des Herrn Ulrich Zeiler. Alle Briefe wider die Birchtel sollen ungültig sein, jede Partie soll zwei Schiedräte bestimmen, die über die Entschädigung des alten Birchtel und die Söhne für den an Herrn Ulrich Zeiler geschehenen Totschlag urteilen und nötigenfalls einen Herrn von Rechberg für den Richtentscheid beziehen sollen. Heinz Birchtel der Ältere und sein Sohn dürfen wieder nach Herbrechtingen in ihre Häuser gehen und müssen für dort angerichteten Schaden entschädigt werden. Wenn Propst Heinrich oder die Brüder Michel, Thoman, Hans und Jörg Hitzler oder die Birchteler gegen diesen Vertrag handeln, hat Herzog Ludwig das Recht, sie um Hab und Gut zu strafen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 488 U 25
Bü 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 488 Herbrechtingen
Herbrechtingen >> Urkunden >> Allgemeines zur Geschichte des Klosters
1454 Mai 14 (Aftermontag nach Jubilate)
25 x 54 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Schrift verblasst, Pergament beschädigt
Siegler: Abt Hildebrand von Königsbronn; Ritter Ulrich von Rechberg zu Hohenrechberg; Propst Heinrich des Konvents von Herbrechtingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 anhängende Siegel, davon 2 abgegangen und 1 Siegelrest
Siegler: Abt Hildebrand von Königsbronn; Ritter Ulrich von Rechberg zu Hohenrechberg; Propst Heinrich des Konvents von Herbrechtingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 anhängende Siegel, davon 2 abgegangen und 1 Siegelrest
Hailer, Hans; um 1454
Hailer, Peter; um 1454
Herbrechtingen, Heinrich; Propst, um 1434-1466
Königsbronn, Hildebrand; Abt, um 1434-1460
Rechberg, Ulrich von; Ritter, um 1454-1492
Zipplingen, Lutz von; Pfleger zu Heidenheim, um 1453-1454
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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