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Kaiser Karl V. bekundet, dass er Philipp von Mossenheim die Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen bei Oppenheim, der zuletzt dessen verstorbener Vater Jakob von Mossenheim und dem kaiserlichen Sekretär Georg Mosbach verliehen worden war, zum Anteil von dessen Vater, der nun diesem und dessen Geschwistern zugefallen ist, verliehen hat. Philipp empfängt den Zehntanteil als Lehnsträger für sich selbst und seine Geschwister Julia, Jakob und Martha.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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