Das Kloster Bentlage und die Markgenossen der Speller Mark, insbesondere die Eingesessenen des Kirchspiel Plantlunne, vergleichen sich wegen des Heid- und Plaggemähens durch Vermittlung des Albrecht von Itterßum, Drosten der Grafschaft Lynge, Balthazar Rippehrda zum Venhauß, Otto von Lymburch, Rentmeister und namens des Jacobus Zuerius, Dr. iur. und Richter zu Lyngen, als Mitverordnete zu den Lingischen Holzgerichten, und des Lingischen Holzförsters Gißbert Hermanß dahin, dass die Bentlager in der Speller- und Plantlünner Mark insoweit Heide und Plaggen mähen dürfen, wie es 1591 Januar 12 zwischen ihnen und Balthazar Ripperda vereinbart worden ist; die übrigen Bentlagischen Markengerechtigkeiten bleiben davon unberührt. Die Vermittler siegeln und unterschreiben (... v. Itterssum, Balthazar Ripperda zu Witwerth, Otto van Lymborch, rentmeister ..., Ghysbrecht Harmanssen, holtfostede). auff montagh