"Crafft von Aldendorff", Schultheiß, und Johannes "Mancherley", beide Verweser des Baus zu Mainz ("Mentz"), entscheiden zusammen mit dem Steinmetz Gerlach ("Gerlachen dem Steynmetzen") und Hans "Hadeheymer" dem Zimmermann, geschworenen Werkleuten des Baus, den Streit zwischen Herrn Heinrich Kremer als Zinsmeister von St. Agnes, Herrn "Niclas Kemp", Stiftsherrn zu Mariagreden, als Vertreter dieses Stifts, und Herrn "Eckart", Altarist zu St. Emmeran ("Heymeram") als Pfleger und Vormünder der Güter und Zinsen, die vormals dem Barfüßerkloster gehört haben,. wegen einiger Erben in Selenhofen ("inne Selehoffen"), das eine zum "Resen", das andere zum Alten Felkener ("Alten Felckener") genannt und neuerdings zu einem Haus zusammengebrochen, das "Cleschin Gudegerst" besitzt, dahin, dass. 1) der untere Teil des Erbes von dem Born herauf bis auf die Gasse, wo das grosse Tor steht, das in den Briefen von St. Agnes zum "Resen" genannte Erbe ist,. 2) der andere Teil, nächst gegen das "Stierhus" zu, das Erbe ist, das in den Briefen von Liebfrauen und Herrn "Eckart" genannte Erbe zum Alten Felkener ("Alten Felckener") ist. (2) S. die Bauverweser. "Datum secunda feria proxima post Fabiani et Sebastiani a.d. millesimo quadringentesimo septuagesimo."