Der Knappe Rorich von Merxheim (-heym) übergibt Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyanden) seinen Anteil des Hauses Merxheim mit Gerichten, Landen, Leuten, Wasser, Weide, Wäldern, Wiesen, Feldern, Korngülten, Zinsen, Weingülten, Gefällen, Mühlen, Backhäusern und allem anderen Zubehör, auch der Mühle, den Gütern, Zinsen und Gefällen in der Monzinger (Muntziger) Mark, die Rorich hat und die zum Haus Merxheim gehören, wie seine Vorfahren sie besessen und auf Rorich gebracht haben. Der Graf kann darüber, solange er lebt, wie über eigene Festen, Schlösser und Güter verfügen. Dies hat Rorich für sich und seine Erben beschworen. (1) Er siegelt und bittet seinen Schwager (2) [Hermann] Bube von Gabsheim (Geyspisheym) um Mitbesiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.