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Klage des Herman Haver ./. Johan Meinecke. Die Klage wird erhoben vor dem Richter in Warendorf. Die Parteien sind Nachbarn am Markt in Warendorf und streiten über eine Grenzmauer.
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Klage des Herman Haver ./. Johan Meinecke. Die Klage wird erhoben vor dem Richter in Warendorf. Die Parteien sind Nachbarn am Markt in Warendorf und streiten über eine Grenzmauer.
Enthält: Der Beklagte legt gegen ein Urteil des Richters Berufung beim Rat in Warendorf ein, und, als diese zurückgewiesen wird, weitere Berufung beim Rat in Münster. Der Rat in Münster gibt der Berufung statt und weist die Sache zurück an den Rat in Warendorf. Dieser nimmt eine Ortsbesichtigung vor, zu der Martin zur Stege und Jost zum Hove, Rats-, Zimmer- und Mauerleute aus Münster, hinzugezogen werden. Gegen ein weiteres Zwischenurteil des Rats in Warendorf legt der Beklagte wiederum Berufung ein. Erwähnt werden Johan Pagenleit(?) und Peter Sivers (Siverdes), Nachbarn des Klägers; Gerhard Haver, Sohn des Klägers; Stadtsekretär Hinrich Pilckman und sein Nachfolger Johan Nottelman; Gerichtsdiener Hinrich Koster; Stadtdiener Johan Weiman; Hermann Hammecke 1564; Bürgermeister Johan Harnischmacher gen. Rotgers; Kämmerer Heinrich Pumpe; Johan Lüninckhaus;M. Herman Koerbecke; Jakob Dickhove u. Frau Else 1564; Johan Herte; Johan Herssebrock; Notar Johan Wordeman; Bernard Stovener; Notar Christopher von Waldeck; ferner: Dr. Heinrich Pottgeisser in Hamm; Lic. Peter Mensinck; Johan Tepper, münster. Kanzleiverwandter.