Bopp Gans von Otzberg bekennt, schuldig zu sein, seiner Mutter Anna von Weiler jährlich am St. Martinstag eine Gülte in Höhe von 5 Gulden als Pension auf Lebenszeit zu bezahlen, wofür er die Mühle zwischen Ober- und Niederklingen als Unterpfand verschreibt.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...