Urfehde Nr. 212
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7287
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)49 April 3
Regest: Wolf Haiden, Bürger und Metzger zu Herrenberg, bekennt, dass er am Samstag, dem 23. März (15)49, von Reutlingen ungefähr um 3 Uhr nachmittags mit Jorg Hess, der ihm das Geleit gab, Tüwingen zu gehen wollte. Da ist zwischen Reutlingen und Betzingen Antonina Rantz, eheliche Hausfrau des Jacob Schnäpff, Siebmachers zu Tüwingen, ihm ganz unbekannt, vor ihnen gegangen. Wie sein Gesell (=Begleiter) ihn verlassen hatte und wieder Reutlingen zu ging, eilte Haiden der genannten Frau nach, ergriff sie nicht weit von dem Dorf Betzingen auf freier Königsstrass am Arm, mutete ihr zu, seines Willens zu pflegen (= ihm zu Willen zu sein). Sie aber antwortete, er solle sie in Frieden lassen. Trotzdem hat er frevelich sie zu Ruck (= auf den Rücken) geworfen, sie entblösst und seinen Mutwillen mit Gewalt an ihr treiben und vollbringen wollen, wie es denn ohne Zweifel gegen ihren Willen geschehen wäre, wenn sie sich nicht so gewehrt und geschrien hätte, dass zwei, die ohne Geschicht (= zufällig) auf dem Feld waren, es gewahr wurden und zuliefen, auch sie unter anderem anzeigte (= sagte), ihr Mann komme. Darauf ist Haiden von ihr aufgewischt (= rasch emporgefahren), dem Dorf Betzingen zu gelaufen und wollte sich in ein Haus verschlagen (= verstecken). Aber die Augenzeugen sind ihm nachgeeilt, ergriffen ihn, nahmen ihn fest und übergaben ihn dem Rat zu Reutlingen. In dessen Gefängnis wurde er eine Zeitlang festgehalten. Wegen seiner berichteten Handlung hätte er eine treffenliche (= angemessene) peinliche Leibesstraf verdient, die ihm die Herren zu Reutlingen widerfahren lassen wollten. Sie schlugen ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vor. Aber auf seine Bitte um Gnade und die Bitten der Freundschaft (= Verwandtschaft) seines Vaters und der ehrbaren Metzgerzunft zu Reutlingen erliessen ihm die Herren die Strenge des Rechts und entledigten ihn des Gefängnisses. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die gemeine Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will jetzt als Strafe bar 15 fl Landeswährung bezahlen und für diese milde Straf den Herren sein Leben lang Dank sagen und beweisen. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an sie oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er aber diesen Eid und Urfehde nicht hielte, will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen, wo immer sie ihn betreten (= erreichen).
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Konggot, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgegangen
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgegangen
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ