Der Knappe Bernd van Horhusen übergibt mit Einverständnis seiner Frau Elseken eine besiegelte Urkunde, mit der die vom neuen Haus Padberg das Dorf Dalheim (Dalhem) am Sintfeld (Sentvelde) seinem verstorbenen Vater versetzt hatten, den Regularkanonikern des Klosters St. Meinolf zu Böddeken (Bodeken) zum Wiederaufbau des "verbrannten und wüsten Klosters Dalheim", damit Gottesdienst "zu ewigen Zeiten dort wieder" gehalten werden könne. Der Urkundenaussteller verzichtet auf alle Ansprüche und Rechte am Dorf Dalheim, verspricht die beiden Klöster zu schützen, bittet um Aufnahme in die Bruderschaft und um Gedenken in Messen und Gottesdiensten und um ein ewiges Seelgedächtnis für alle Abkömmlinge des Geschlechts von Horhusen sowie die Frau des Ausstellers mit Vigilien und Messen. Siegel des Ausstellers und des Otto Swenken, Propstes des Stifts zum Berge, angekündigt. Datum anno Domini MCCCC vicesimo nono ipso die festo beati Georgii martiris

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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