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Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg:
Urkunden (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Familien- und Herrschaftsarchive >> Adel >> von Gemmingen-Hornberg
20. April 1313-8. Mai 1845
Überlieferungsgeschichte
Depositum
1. Familie von Gemmingen-Hornberg: Die Familie von Gemmingen führt ihren Namen, unter dem sie seit 1233 bezeugt ist, nach dem Dorf Gemmingen im südöstlichen Kraichgau. Ob auch ihr Ursprung dort zu suchen ist, bleibt indes fraglich, denn die ältesten Nachrichten über herrschaftlichen Besitz und verwandtschaftliche Beziehungen weisen eher in den westlichen Kraichgau und in den Bruhrain, in den Raum um Wössingen, Bruchsal und Öwisheim sowie nach Hoffenheim an der Elsenz. Im ausgehenden 13 Jh. sind sie allerdings mit Gütern in Ittlingen und Stebbach als Vasallen der Grafen von Oettingen bezeugt. Schwerpunkte des Besitzes lagen in der frühen Neuzeit nicht allein im Kraichgau und am Neckar, sondern im nordöstlichen Schwarzwald, im Weinsberger Tal, an den Unterläufen von Kocher und Jagst, im Bauland, im nordwestlichen Odenwald und im Ried sowie um Oppenheim; die gemmingischen Güter streuten zeitweise bis ins Speyergau, die Wetterau, auf die Schwäbische Alb und in den schweizerischen Thurgau. Um die Wende vom 13. zum 14. Jh. teilte sich das Geschlecht der Familie von Gemmingen in mehrere Linien. Dazu gehören ein älterer und ein jüngerer Hauptstamm. Der ältere Hauptstamm erwarb 1449 Burg Guttenberg und nennt sich seither danach. Zum jüngeren Stamm mit den Ästen Bürg, Michelfeld, Treschklingen, Fränkisch-Crumbach, Babstadt, Hornberg und Maienfels, der aus einer Teilung im 14. Jh. hervorging, gehört vorliegender Urkundenbestand. In der Entwicklung des Stamms spielten Erbtöchter eine wichtige Rolle; Güter, wie ein Anteil an Schloss Bürg oder im 16. Jh. mit Barbara von Wolskehlen ein reiches Erbe um Oppenheim, Wolfskehlen und Darmstadt wurden erheiratet. Das speyerische Lehen Burg und Herrschaft Hornberg erwarb Reinhard der Gelehrte 1612 käuflich für den jüngeren Hauptstamm. Burg Hornberg über dem Neckar wurde von den Grafen von Lauffen gegründet. Die erste Erwähnung datiert von 1184. Nach dem Aussterben der Grafen von Lauffen im 13. Jahrhundert gelangte Hornberg samt Zugehörungen an deren Erben, die Edelherren von Dürn umd die Grafen von Ziegenhain. Sie verkauften die Burg gemeinsam dem Speyrer Bischof in den Jahren 1259/63. In der Folgezeit war sie Sitz vielfach wechselnder Burgmannen und Vasallen aus dem Ritteradel und wurde an Familien aus dem Kraichgauer Ritteradel verpfändet, wie von Ehrenberg, von Helmstatt, von Sickingen und von Venningen. 1467 übertrug der Bischof sie als erbliches Pfandlehen an Lutz Schott, wurde aber 1474 schon wieder konfisziert und blieb in pfälzischer Hand an die Familien von Balzenhofen, von Helmstatt, Horneck von Hornberg, von Flehingen und von Sickingen verpfändet, bis sie 1512 als rechtes Mannlehen wieder an die Familie Schott übergeben wurde. Konrad Schott aber verkaufte die Burg 1517 an Götz von Berlichingen (vgl. Nr. 190). Diese wiederum verkauften den Besitz 1594 an den kurmainzischen Erbmarschall Hans Heinrich von Heusenstamm. 1612 wurde der Besitz schließlich an Reinhard von Gemmingen verkauft, kurpfälzischer Rat. Burg Hornberg wurde mehrmals zerstört: 1634 im 30-jährigen Krieg und vollends unbewohnbar wurde sie im Orlean'schen Krieg 1689/93. Daher ließ die gemmingische Familie in Neckarzimmern erst eine neue Behausung und dann ein neues Schloss errichten. Zur Herrschaft Burg Hornberg gehören die Dörfer Neckarzimmern und Steinbach, Gerechtsame in Haßmersheim und der freieigene Stockbronnerhof (erworben von Götz von Berlichingen). Die Gemminger arrondierten Besitz und Herrschaft mit Gütern derer von Helmstatt, Wolfskehlen etc. Ihre Familienmitglieder standen in Diensten verschiedener Herren, entweder in der Verwaltung oder in Militärdiensten, beim Reich, der Kurpfalz oder in Württemberg etc. Mit den Verträgen von 1724, 1763, 1779 (vgl. Nrn. 733, 775, 793 und 794) und 1786 regelten die gemmingischen Familienzweige die Belange ihres gemeinschaftlichen Hauses. (siehe Vorwort von Kurt Andermann im publizierten Regestenwerk, 2018)
2. Inhalt und Bedeutung: Das Archiv von Gemmingen-Hornberg ist unter allen gemmingischen Archiven das umfangreichste und reichhaltigste und zählt damit zu den großen Archiven des ritterschaftlichen Adels in Südwestdeutschland. Es ist keineswegs allein für die Familie, sondern für die Landesgeschichte und für vielerlei Fragestellungen der allgemeinen Geschichte von kaum zu überschätzender Bedeutung. Zu vorliegendem Urkundenbestand zählen viele Lehnbriefe von fünfzehn verschiedenen Lehnsherren über Bischöfe, Äbte, die Kurfürsten von Mainz und der Pfalz, dem Kaiser oder den Herren von Daun-Oberstein und von Wolfskehlen, mit beinahe fünfzig Serien. Aufschlussreich sind sie unter anderem für die Sozialgeschichte. Sie geben Einblick in adelige Besitz-, Verhaltens- und Sozialstrukturen im Übergang von Spätmittelalter zur frühen Neuzeit. Die Ehebabredeungen ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Familien und ihrer sozialen Netzwerke. Auch Urkunden über Konflikte mit Untertanen sind vorhanden, die Auskunft geben über den bäuerlichen Alltag und dörfliche Rechtsverhältnisse. Der Urkundenbestand umfasst zudem viele Vorprovenienzen aufgrund von Archivfolge nach käuflichem Erwerb oder Erbschaft nach Heirat, so wie die berlichingischen und heusentammischen Urkunden, oder Urkunden der Löw von Steinfurth über Güter in der Wetterau und im nördlichen Odenwald, die Wolfskehler Urkunden, Schuldverschreibungen aus der Region um Straßburg, zugebracht von Martha Zuckmantel von Brumath, Ehefrau des Hans Wilhelm von Gemmingen (gest. 1615), und Urkunden der Familie von Ehrenberg. (siehe Vorwort von Kurt Andermann im publizierten Regestenwerk, 2018) Bis auf die zahlreichen Urkunden der Familie von Wolfskehlen und derjenigen aus Straßburg bis zum 16 Jh. sind die anderen Familien, deren Güter durch Heirat zugebracht worden, in vorliegendem Findmittel nicht eigens gelistet.
3. Überlieferungsgeschichte: 1932 verkaufte die Familie das neuere Schoss in Neckarzimmern und bezog wieder einen Teil der Burg, wohin auch das Archiv in einen Gewölberaum verbracht wurde. Es ist gewissermaßen das Zentralarchiv der Linie Gemmingen-Hornberg und des jüngeren Hauptstamms. Es enthält infolge Beerbung auch Schriftgut der Äste Treschklingen, Babstadt, Michelfeld, Bürg-Presteneck und Widdern-Maienfels. Als 1779 eine Grundteilung in der Familie erfolgte, fragte man auch nach dem Umgang mit dem Archiv. Es sollte neu organisiert werden und in eine brauchbare Ordnung gebracht werden. Allgemeine Urkunden sollten von Urkunden zu bestimmten Gütern geschieden werden. Außerdem sollten Findbücher erstellt werden. 1786 beschlossen die Familienzweige die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Familienarchivs, wobei es ein solches eigentlich schon nach dem Tod Reinhards 1707 gab, als nur eine Nutzungs- aber keine Grundteilung vorgenommen worden war. Die Bestimmungen nach denen das gemeinschaftliche Familienarchiv ausgebaut werden sollte, wurden aber wohl nie vollends realisiert. Ein Findbuch scheint erst nach dem Ende des Alten Reichs, der Mediatisierung, durch Karl Wilhelm Oettinger zwischen 1820 und 1825 erstellt worden zu sein. 1905 veröffentlichte auf Basis von Oettingers Findbuch der Archvipfleger John Gustav Weiß eine knappe Übersicht über die Bestände des Hornberger Archivs, damals noch im neueren Schloss Neckarzimmern lagernd, in den Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission. Da das Archiv auf Burg Hornberg in den 1980er Jahren nicht nur bestohlen wurde, sondern zudem immer wieder unter Feuchtigkeit und Siebenschläfern litt, übergab die Familie zunächst ihr Akten-Archiv im Dezember 2010 in die Obhut des Generallandesarchivs Karlsruhe, wo es nun als Depositum verwahrt und verwaltet wird. Die Lokaturen Oettingers galten bis zur Übernahme durch das Generallandesarchiv. Joachim Brüser nahm 2011 eine Neuverzeichnung vor, die 2016 von Kurt Andermann ergänzt und vervollständigt wurde. Im März 2017 folgten dann auch die Urkunden als Depositum ins Generallandesarchiv. Im Vergleich mit dem Repertorium von 1825 gibt es Lücken in der Überlieferung. (siehe Vorwort von Kurt Andermann im publizierten Regestenwerk, 2018)
4. Bearbeitung: Nach zahlreichen Forschungsbesuchen und einem Archivpflegebesuch 1979, nahm Prof. Dr. Kurt Andermann zu Beginn der 1990er Jahre die Bildung eines Urkundenselekts vor und erschloss die Urkunden mit Regesten. An den Regesten wirkten außerdem Dr. Franz Maier, Speyer, und Prof. Dr. Karl Borchardt, München, sowie Prof. Dr. Sabine Ullmann, Eichstätt, mit. Kurt Andermann entnahm die bei den Akten liegenden Pergamenturkunden und bildete eine einheitliche umd chronologische Urkundenreihe, die mit dem schon länger bestehenden Bürg-Prestenecker und Widdern-Maienfelser Urkundenselekt vereinigt wurde. Bei den Regesten bearbeitete er baden-württembergisches Gebiet, Franz Maier das Elsass, Pfalz und Rheinhessen, Karl Borchardt wirkte bei den Wolfskehler Kichensachen mit. Nach der Hinterlegung im Generallandsarchiv gelangten nachträglich noch einzelne Urkunden hinzu. Die Urkunden wurden im Generallandesarchiv verpackt und erhielten die Archivsignatur "69 von Gemmingen-Hornberg" mit dem Buchstabenzusatz U in der fortlaufenden Nummer. Aus der Arbeit der vorgenannten Personen entstand ein publiziertes Regestenwerk: Die Urkunden des Freiherrlich von Gemmingen'schen Archivs von Burg Hornberg über dem Neckar. Regesten 1283 bis 1845, bearb. von Kurt Andermann/Franz Maier unter Mitwirkung von Karl Borchardt, hg. vom Heimatverein Kraichgau e.V. (Sonderveröffentlichung Nr. 38), Heidelberg/Ubstadt-Weiher/Basel 2018. Im Rahmen der Neubearbeitung für die vollständige Digitalisierung der Urkunden im Jahr 2020 wurde der Bestand umsigniert: Er wird nun unter "69 von Gemmingen-Hornberg-1" geführt in Angleichung an die anderen Adelsarchive und der Buchstabenzusatz U wurde aus der Bestellsignatur entfernt; die Verpackungen sind entsprechend neu beschriftet. Das vorliegende Online-Findmittel ist aus dem genannten publizierten Regestenwerk entstanden. Den Datenimport hierfür erledigte Fabian Beller, Sara Diedrich übernahm die weitere Konversion sowie die redaktionelle Überarbeitung. Abkürzungen wurden aufgelöst, nur in den Rückvermerken zitierte Stellen wurden nicht aufgelöst; die Auflösungen finden sich im Abkürzungsverzeichnis. Die chronologische Sortierung der Urkunden wurde beibehalten, jedoch in jedem Jahrhundert, 15. - 19. Jh. (ohne 14. Jh.), unterteilt in die vornehmlichen Aussteller-Herrschaften. Dazu gehören Kaiser bzw. Reich sowie einzelne weltliche und geistliche Fürstentümer, wie die Grafschaft bzw. das Herzogtum Württemberg, die Landgrafschaft Hessen, Kurpfalz, Kurmainz sowie die Hochstifte Speyer und Würzburg. Meist handelt es sich dabei um Lehnsurkunden. Zudem sind auch die Urkunden derer von Wolfskehlen, viele zu Gütern und Rechten in Wolfskehlen, und diejenigen aus Straßburg, die von der Familie von Gemmingern erheiratet wurden, eigens zusammengestellt. Weiterhin werden die Heiratsabreden und Urkunden zum Wittum der gemmingischen Familie sowie ihrer darin befindlichen Verwandten bzw. Besitzvorgänger gesondert gereiht; ebenso die Familienverträge des 18. Jahrhunderts. Für das 14. Jahrhundert sind die Urkunden nach den Provenienzen Gemmingen, Wolfskehlen und Straßburg zusammengestellt. Alle anderen Urkunden finden sich in chronologischer Reihung ohne weitere sachliche, personelle oder geographische Einteilung. In vorliegendem Online-Findmittel sind keine Inserte in Urkunden des Bestands mit eigenen Regesten gelistet; lediglich die Transfixe sind mit Signatur der Urkunde, an der sie befestigt sind, in einem Verweisdatensatz mit eigenem Regest erschlossen; ebenso beiliegende Urkunden oder Urkunden auf Rückseiten von anderen Urkunden. Die Autoren des jeweiligen Regests werden in vorliegendem Online-Findmittel genannt. Der Bestand ist vollständig digitalisiert. Die Nutzung erfolgt über das Online-Findmittel. Karlsruhe, im September 2022 Sara Diedrich
5. Anlage der Regesten: Die Gestaltung der Regesten orientiert sich im Wesentlichen an den vom Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Alterumsvereine herausgegebenen Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen. Bis zum Ende des Mittelalters handelt es sich um Vollregesten. Danach sind Inhaltsangaben kürzer gefasst und geben nicht mehr alle Einzelheiten wieder, bis auf Ausnahmen. Güterbeschreibungen und Leihekonditionen werden nicht vollständig referiert, der Gesamtumfang ist aber wo immer möglich angegeben, bei Lehnbriefserien für gewöhnlich mit Verweis auf die vorherigen Regesten (nur in Publikation). Bei Eheabredungen sind die beteiligten Parteien mit Zeugen und Teidingsleuten sowie Höhe von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe aufgenommen. Familienverträge und ähnliches sind ausführlicher gehalten. Rückvermerke und Kanzleivermerke sind nur im Wortlaut genannt, wenn sie eine weiterführende Information zum Inhalt enthalten; sonst wurde nur auf das Vorhandensein von Vermerken hingewiesen. Taxvermerke sind immer aufgenommen. Es wurde außerdem eingeschätzt, in der Regel anhand der Schrift, aus welchem Jahrhundert der Rückvermerk stammt. Hinweise auf Drucke und Regesten in Publikationen sind mit angegeben. Die Angabe des Datums erfolgt nach heutiger Angabe mit Tag, Monat und Jahr und wird nur im Original-Wortlaut wiedergegeben bei römischer Datierung, Heiligendatierung, besonderer Terminologie oder mit zusätzlicher Angabe des Wochentags. Datierungen im alten Stil zwischen 1584 und 1700 wurden normalisiert, die Originaldatierung ist dann aber ebenfalls angegeben (im Online-Findmittel zusätzlich Hinweis auf die Verwendung des Stils in den Bemerkungen). Im Gegensatz zum vorliegenden Online-Findmittel enthält die Publikation ausführlichere Informationen zum Adelsarchiv und zur Überlieferung der Urkunden der Linien von Gemmingen-Hornberg in einem Vorwort sowie ein Literatur- und Quellenverzeichnis. Die Urkunden sind zusätzlich mit einem Orts-, Personen- und Sachindix versehen. Einzelne Lehnbriefserien sind nach Lehnsherrschaften und Gütern in einer Liste zusammengestellt. Neben den Urkunden an sich nennt die Publikation auch Urkunden, die in Oettingers Repertorium des Adelsarchivs von 1825 genannt werden, aber bei der Übergabe an das Generallandesarchiv Karlsruhe nicht mehr vorhanden waren, sowie Inserte mit eigenem Regest (im Online-Findmittel nicht genannt). Regesten zur Belehnung mit denselben Gütern als bei den vorherigen Lehnsinhabern werden in den nachfolgenden Regesten nicht mehr detailliert bezeichnet. In der Publikation wird daher auf die vorherigen Lehnsurkunden verwiesen, in vorliegendem Online-Findmittel nicht. Rein chronologische Reihung der Urkunden im gedruckten Regestenwerk; im Online-Findmittel sind die Urkunden der wichtigsten weltlichen und geistlichen Aussteller, die Wolfskehler und Straßburger Vorprovenienzen sowie Heirats- und Wittumsurkunden oder Familienverträge gesondert zusammengestellt.
6. Literatur: Die Urkunden des Freiherrlich von Gemmingen'schen Archivs von Burg Hornberg über dem Neckar. Regesten 1283 bis 1845, bearb. von Kurt Andermann/Franz Maier unter Mitwirkung von Karl Borchardt, hg. vom Heimatverein Kraichgau e.V. (Sonderveröffentlichung Nr. 38), Heidelberg/Ubstadt-Weiher/Basel 2018. Kurt Andermann, Burg Hornberg über dem Neckar, Neckarzimmern 1997. Ludwig Baur, Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive, 5 Bde., Darmstadt 1860-1873. Joseph Chmel, Regesta chronologico-diplomatica Friderici IV. Romanorum regis (imperatoris III.), Wien 1838-1840 (ND Hildesheim 1962). Hans-Lothar Frhr. von Gemmingen-Hornberg, Stammreihen und Stammbaum der Freiherren von Gemmingen, Heidelberg 1949. Franz Joseph Mone, Das Neckarthal von Heidelberg bis Wimpfen (Schluß), in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 11 (1860) S. 138-177. Carl Wilhelm Friedrich Ludwig Stocker, Familien-Chronik der Freiherren von Gemmingen, Heilbronn 1895. John Gustav Weiß: Freiherrlich von Gemmingen-Hornberg'sches Archiv in Hornberg bei Neckarzimmern (Bezirksamt Mosbach), in: ZGO 50 (1896), S. m47 - m 58. Adolf Zeller, Burg Hornberg am Neckar, Leipzig 1903.
888 Urkunden (Nr. 1-888)
Bestand
Literatur:
- Die Urkunden des Freiherrlich von Gemmingen'schen Archivs von Burg Hornberg über dem Neckar. Regesten 1283 bis 1845, bearb. von Kurt Andermann/Franz Maier unter Mitwirkung von Karl Borchardt, hg. vom Heimatverein Kraichgau e.V. (Sonderveröffentlichung Nr. 38), Heidelberg/Ubstadt-Weiher/Basel 2018.
- Kurt Andermann, Burg Hornberg über dem Neckar, Neckarzimmern 1997.
- Ludwig Baur, Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive, 5 Bde., Darmstadt 1860-1873.
- Joseph Chmel, Regesta chronologico-diplomatica Friderici IV. Romanorum regis (imperatoris III.), Wien 1838-1840 (ND Hildesheim 1962).
- Hans-Lothar Frhr. von Gemmingen-Hornberg, Stammreihen und Stammbaum der Freiherren von Gemmingen, Heidelberg 1949.
- Franz Joseph Mone, Das Neckarthal von Heidelberg bis Wimpfen (Schluß), in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 11 (1860) S. 138-177.
- Carl Wilhelm Friedrich Ludwig Stocker, Familien-Chronik der Freiherren von Gemmingen, Heilbronn 1895.
- John Gustav Weiß: Freiherrlich von Gemmingen-Hornberg'sches Archiv in Hornberg bei Neckarzimmern (Bezirksamt Mosbach), in: ZGO 50 (1896), S. m47 - m 58.
- Adolf Zeller, Burg Hornberg am Neckar, Leipzig 1903.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.