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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Angehörigen Paul [Ropp], Glöckner zu St. Peter zu Heidelberg, und dessen Ehefrau Eva Geyer (Geyerin) einerseits und Sebastian [Jakob], Sohn des alten Schultheissen zu Haag (Bastian alten schultheyssen sone zü Hag), andererseits Irrungen um etliche Güter gehalten haben, die Eva auf dem Rechtsweg erlangt hatte. Der Aussteller hat beide Parteien zum heutigen Tag vor seine Räte geladen, die sie wie folgt gütlich vertragen haben: Bastian gibt der Gegenpartei für die strittigen Güter 171 Gulden, davon 120 Gulden bis St. Michaelis [29.09.], für die bis zur Ablösung 6 Gulden Gülte zu geben sind. Für die Zahlung der restlichen 51 Gulden sowie 12 Gulden für verfallene Nutzung und Schäden soll Sebastian die Gegenpartei ausreichend versichern. Bei Versäumnis des Zahlung mögen Paul und Eva die Nutzung der Güter annehmen, nach getaner Zahlung sollen Paul und Eva ihm die Güter als Eigengut übergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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