Kaiser Rudolf II. teilt mit, dass seine Appellationsräte in Prag in der Angelegenheit von Benedikt und Hans Francke geurteilt haben, dass der Käufer, der Rat der Stadt Bautzen, das Gut Baschütz (Paschitz) an den Verkäufer gegen Empfang der bereits ausgezahlten Kaufsumme wieder abzutreten habe.