Manumissionsurkunde der Prinzessin Elisabeth Althann, geb. von Baden, wodurch sie alle aus den badischen Herrschaften in Böhmen in die baden-badischen Lande übergezogenen Leibeigenen, jeden Standes und Geschlechtes, für ihre eigene Person sowohl als ihre gesammte Nachkommenschaft für frei erklärt und alle und jegliche von der Leibeigenschaft herrührenden Ansprüche an sie oder ihr Vermögen aufgehoben hat