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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Kommunalarchive im Hohenlohekreis >> Stadt- und Gemeindearchive >> Gemeindearchiv Mulfingen >> Teilorte
1689-1974
Inhalt und Bewertung
Ailringen (urkundliche Erstnennung 1054) gehörte ursprünglich zum Reichsgut und kam als Reichslehen an den Pfalzgrafen Hermann von Luxemburg. Diesem wurde es 1054 von Kaiser Heinrich III. entzogen, der den Ort anschließend an Graf Emhard aus dem Geschlecht der Grafen von Komburg-Rothenburg verlieh. Um 1300 gehörte Ailringen als würzburgisches Lehen zur Herrschaft Hohenlohe-Brauneck. Im 14. Jahrhundert besaßen ritterschaftliche Herren Güter und Rechte in Ailringen, teils als hohenlohische Lehen. Ab 1411 erwarb der Deutschorden schrittweise den ganzen Ort mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit. 1540 gestattet König Ferdinand I. dem Orden die Errichtung eines eigenen Gerichts in Ailringen. Ailringen war auch Sitz eines Deutschordensamtes. 1782 fiel Ailringen an das neuerrichtete Tauberoberamt mit Sitz in Mergentheim. Der Amtssitz von Ailringen wurde 1784 in das zentraler gelegene Nitzenhausen verlegt. 1790 erhielt Ailringen die Marktgerechtigkeit verliehen.
Am 9.12.1806 besetzte Württemberg das Ordensamt Nitzenhausen und errichtete hier ein württembergisches Oberamt, dem Ailringen zugeschlagen wurde. Von 1809 bis 1810 gehörte die Gemeinde zum Oberamt Mergentheim, danach zum Oberamt Ingelfingen. 1811 kam Ailringen zum Oberamt (ab 1938 Landkreis) Künzelsau. Der Landkreis Künzelsau ging 1973 im Hohenlohekreis auf. Bereits 1972 wurde Ailringen nach Mulfingen eingemeindet.
Gliederung: 1. Akten, 2. Bände, 3. Rechnungen
1. Zur Ortsgeschichte: Ailringen (Adalringen, urkundliche Erstnennung 1054) gehörte ursprünglich zum Reichsgut, kam dann als Reichslehen an den Pfalzgrafen Hermann von Luxemburg, wurde diesem 1054 von Kaiser Heinrich III. entzogen und an Graf Emhard aus dem Geschlecht der Grafen von Komburg-Rothenburg, verliehen. Um 1300 gehörte Ailringen zur Herrschaft Hohenlohe-Brauneck, als würzburgisches Lehen. Im 14. Jahrhundert besaßen ritterschaftliche Herren Güter und Rechte in Ailringen, teils als hohenlohische Lehen. Ab 1411 erwarb der Deutschorden schrittweise den ganzen Ort mit der hohen und niederen Gerichtsbarkeit. 1540 gestattet König Ferdinand I. dem Orden die Errichtung eines eigenen Gerichts in Ailringen. Ailringen war auch Sitz eines Deutschordensamtes. 1782 fiel Ailringen an das neuerrichtete Tauberoberamt mit Sitz in Mergentheim. Der Amtssitz von Ailringen wurde 1784 in das zentraler gelegene Nitzenhausen verlegt. 1790 erhielt Ailringen die Marktgerechtigkeit verliehen. Am 9.12.1806 besetzte Württemberg das Ordensamt Nitzenhausen und errichtete hier ein württembergisches Oberamt, dem Ailringen zugeschlagen wurde. Von 1809 bis 1810 gehörte die Gemeinde zum Oberamt Mergentheim, danach zum Oberamt Ingelfingen. 1811 kam Ailringen zum Oberamt (ab 1938 Landkreis) Künzelsau. Der Landkreis Künzelsau ging 1973 im Hohenlohekreis auf. 1972 wurde Ailringen nach Mulfingen eingemeindet. Das Patronat über die 1292 genannte Martinskirche gehörte der Herrschaft Hohenlohe, als würzburgisches Lehen. In der Reformationszeit betrachtete Bischof Julius dieses als heimgefallen. 1612 trat das Bistum Würzburg das Patronat über die Martinskirche an den Deutschorden ab. 1570 verkaufte Hohenlohe das Zehntrecht zu Ailringen an den Orden.
2. Zum Bestand: Über die Anfänge der Gemeinderegister ist nicht viel bekannt. Im Archiv der Gemeinde befindet sich ein "Repertorium der Gemeinderegistratur" von 1859. Das gesamte ältere und neuere Schriftgut war in 6, später 7 Kästen mit Fächern, verteilt auf mehrere Räume im Rathaus, untergebracht. Vereinzelt finden sich noch Signaturen aus dieser Zeit auf einigen Archivalien. Die Umstellung der Gemeinderegistratur auf den Flattich'schen Aktenplan (Hugo Flattich: Systematischer Aktenplan für die Württembergische Gemeindeverwaltung, 1934), und die Trennung von Registratur- und Archivakten, dürfte 1936 erfolgt sein. Nach dem Kriegsende richtete die Gemeindeverwaltung eine neue Registratur, aufgrund der 4. Auflage des Flattichplanes ein. Diese wurde 1966 abgeschlossen und unverändert als Altregistratur belassen. Das bis zur Gemeindereform anfallende Schriftgut wurde nach dem Aktenplan von 1965 (Aktenplan für die Gemeinden und Landkreis in Baden-Württemberg, Boorberg-Verlag, Stuttgart, 1965), abgelegt. 1954 lagerten in Schränken im Amtszimmer des Bürgermeisters nicht nur die laufenden Akten, sondern auch der größte Teil der älteren Unterlagen. Diese wurden von Hauptlehrer Wilhelm Amend betreut und gelegentlich vom ehrenamtlichen Archivpfleger Pfarrer Trittler (Oberkessach) visitiert. Kreisarchivar Rauser trug 1966 das gesamte Schriftgut bis 1945 in einem Raum im I. Stock des Rathauses, zusammen. Ein Findmittel ist nicht angefertigt worden. Vor den Umbaumaßnahmen im Rathaus musste das Schriftgut in die ehemalige Schule umgelagert werden. Im vorzüglich restaurierten Rathaus erhielt auch das Gemeindearchiv einen entsprechenden Raum. Die umfassende Ordnung und Verzeichnung des älteren Schriftguts sowie der Flattich-Altregistratur führte der Kreisarchivar im Sommer und Herbst 1994, durch. Wie bei Gemeindearchiven üblich, teilte der Kreisarchivar die Unterlagen nach ihrer äußeren Form, d.h. nach Akten und Bänden, und bildete für die Rechnungen eine weitere Gruppe. Im Einzelnen gilt: Bei den völlig ungeordneten Akten waren frühere Ordnungsansätze nur in geringen Resten vorhanden. Nachdem der geordnete Teil der Altregistratur nach der 4. und 5. Auflage des Flattichplanes abgelegt war, empfahl es sich, den ganzen Aktenbestand nach diesem Schema zu ordnen. Die hier nicht mehr berücksichtigten Inventuren und Teilungen, Unterpfandsakten und Pflegschaftsrechnungen, wurden getrennt erfasst. Ausgeschieden wurden ca. 4 lfd. m unbenutzte Vordrucke, Doppelüberlieferungen, allgemeine Rundschreiben u.a. Der Aktenbestand umfasst 444 Büschel in 16,5 lfd. m. Die Bände wurden nach den Richtlinien der württembergischen Archivdirektion (Ordnungsplan B - in: Archivpflege in den Kreisen und Gemeinden, Stuttgart 1952) geordnet und verzeichnet und umfassen 239 Nummern in 11 lfd. m. Die Rechnungen, vor allem die Gemeindepflegrechnungen, wahre Chroniken des örtlichen Geschehens, sind schon ab 1737 erhalten. Die Beilagen wurden in ihrer Mehrzahl ins Archiv übernommen. Ausgeschieden wurden nach 1949 Kassenscheine, Überweisungsformulare, Kontoauszüge u.a. ca. 5 lfd. m. Die Rechnungen umfassen 860 Nummern in 22,5 lfd. m. Der Kartenbestand enthält 15 Flurkarten, die im Anhang zum Servitutenbuch (B 149) erfasst sind. Die im Repertorium verwendeten Signaturen finden sich auf den Archivalien bzw. den Aktenumschlägen und Archivbehältern in blauer Farbe, wieder. Das Gemeindearchiv Ailringen gibt umfassend Auskunft über die Entwicklung des Ortes in den letzten 200 Jahren. Eine wertvolle Ergänzung bieten die Bände und Akten des Pfarrarchivs. Die Tauf-, Ehe- und Sterberegister beginnen erst um 1700. Weiteres Material zu Ailringen verwahrt das Staatsarchiv Ludwigsburg in den Beständen Hoch- und Deutschmeister, Regierung Mergentheim für die Zeit bis 1806, und in den Beständen Oberamt Künzelsau (F 177) und Landratsamt Künzelsau (FL 20/10), nach 1806. Das Gemeindearchiv Ailringen verdankt seinen jetzigen Zustand dem ehemaligen Kämmerer der Gemeinde Mulfingen, Wolpert, der sich für die Einrichtung eines Archivraums im Rathaus einsetzte, und vor allem Ortsvorsteher Dörr, der die Neuordnung des Archivs aktiv unterstützte. Neuenstein, Dezember 1994 Rainer Gross Überarbeitung: Dr. Thomas Kreutzer, Dezember 2013/November 2014
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.