Der Kardinalpriester Stephan von SS. Johannes und Paulus an den [ ] des Erzbischofs von Köln: Johann von Ising (Ysekinc), Rektor der Pfarrkirche in Brechten, hat der Kurie angez-eigt, dass er unbefangen und des Rechtes unk-undig (simplex et iuris ignotus) trotz eines verhängten Interdikts Gottesdienst abgehalten hat, und bittet den apostolischen Stuhl hierfür um Vergebung. Der Kardinal beauftragt den Adressaten kraft päpstlicher Autorität, den Rektor von der verhängten Suspension und [ ] zu befreien und ihm die weitere Beachtung des Interdikts einzuschärfen. file://an@a. Datum Auinioni kal. sept. pont. d. Clementis pape VI. a. 10. file://fn@01

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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