Der Kardinalpriester Stephan von SS. Johannes und Paulus an den [ ]
des Erzbischofs von Köln: Johann von Ising (Ysekinc), Rektor der Pfarrkirche
in Brechten, hat der Kurie angez-eigt, dass er unbefangen und des Rechtes
unk-undig (simplex et iuris ignotus) trotz eines verhängten Interdikts
Gottesdienst abgehalten hat, und bittet den apostolischen Stuhl hierfür um
Vergebung. Der Kardinal beauftragt den Adressaten kraft päpstlicher
Autorität, den Rektor von der verhängten Suspension und [ ] zu befreien und
ihm die weitere Beachtung des Interdikts einzuschärfen. file://an@a. Datum
Auinioni kal. sept. pont. d. Clementis pape VI. a. 10.
file://fn@01