König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen bestätigt den Bürgern seiner Stadt Bautzen das Recht, dass, wenn Söhne oder Töchter, Agnaten oder Cognaten, die ins Kloster gegangen sind, ihr väterliches oder mütterliches Erbteil bekommen haben, die Klöster kein weiteres Anrecht an irgendwelchem Erbe der Verwandten haben sollen, und droht bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Recht eine Strafe von 50 Mark.