C[hristian], Domdekan zu Mainz, vom Papst delegierter Richter, beurkundet, dass Dietrich, Ritter von Rückingen ("Ruckingen"), der den Stiftsherrn von Mariengreden einen Teil des Bodens und des Zehnten im Wald "Hagenowa" angestritten und, persönlich erschienen, einen Bürgen zu gesetztem Termin zu stellen versprochen hatte, diesen Termin versäumt, und deshalb er, der Domdekan, ferner die beteiligten Richter - nämlich der Kantor von St. Viktor und J., Stiftsherr von St. Marien im Felde - das strittige Gut dem Stift Mariengreden zugesprochen haben. Da aber die Beunruhigungen seitens des Ritters auch dann nicht nachgelassen haben, belegten ihn die Richter mit dem Kirchenbann. Nach vielen Jahren erlangte er durch die Fürsprache des Erzbischofs und anderer Freunde Lossprechung und schwor den Rechtsspruch des Dekans auf einem neuen Termin anzunehmen. Unterdessen war der eine Mitrichter gestorben, der andere erkrankt. Nachdem der Ritter abermals den gesetzten Termin versäumt, spricht der Dekan dem Stift den strittigen Grund und Zehnten erneut zu. "Actum 1225 II. Id. Maii (!)."