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Markgraf Wilhelm von Baden-Baden legt die zwischen dem Kloster Allerheiligen und der Gemeinde Durbach bestehenden Zehntstreitigkeiten, nachdem die Gemeinde einen dieserhalb vor dem geistlichen Gericht geführten Prozeß in drei Instanzen verloren hat, dahin gütlich bei, dass die Gemeinde Durbach sich verpflichtet, in Zukunft auch von denjenigen Zinken und Stücken, die in den ergangenen Urteilen noch ausgenommen sind, Zehnten zu bezahlen, wogegen das Kloster auf den Ersatz der seit Beginn des Prozesses verfallenen Zehnten und auf Ersatz der Gerichtskosten verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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