Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Hofmeister Dieter von Sickingen ihm bewilligt hat, das Schloss Hornberg - das Dieter von Anna von Fleckenstein, der Witwe Eberhards von Sickingen (+), gegen die Verschreibung einer Jahrgülte an Anna erlangt und innegehabt hat - zu lösen, und ihm [dem Aussteller] darüber hinaus die 3.000 Gulden auf seine ernstliche Bitte und zur Vermeidung merklichen Schadens überantwortet hat. Dieter hatte Anna dafür eine Jahrgülte für die 3.000 Gulden verschrieben, nachdem diese vom Pfalzgrafen eine Versicherung nicht hatte annehmen wollen. Zur Sicherheit für Dieter und seine Erben verschreibt der Pfalzgraf ihm nun eine jährlich zu Weihnachten fällige Gülte von 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer, die gereicht werden soll, bis der Pfalzgraf ihm 3.000 Gulden in einer Summe überantworten hat. Kurfürst Friedrich verspricht, eine besiegelte Urkunde mit Unterpfanden darüber auszustellen und Dieter mindestens bis zum Weihnachtstag des Jahres 1476 bei der Verschreibung zu belassen. Kurfürst Philipp und sein Kanzler, Matthias Ramung, kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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