Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Hofmeister Dieter von Sickingen ihm bewilligt hat, das Schloss Hornberg - das Dieter von Anna von Fleckenstein, der Witwe Eberhards von Sickingen (+), gegen die Verschreibung einer Jahrgülte an Anna erlangt und innegehabt hat - zu lösen, und ihm [dem Aussteller] darüber hinaus die 3.000 Gulden auf seine ernstliche Bitte und zur Vermeidung merklichen Schadens überantwortet hat. Dieter hatte Anna dafür eine Jahrgülte für die 3.000 Gulden verschrieben, nachdem diese vom Pfalzgrafen eine Versicherung nicht hatte annehmen wollen. Zur Sicherheit für Dieter und seine Erben verschreibt der Pfalzgraf ihm nun eine jährlich zu Weihnachten fällige Gülte von 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer, die gereicht werden soll, bis der Pfalzgraf ihm 3.000 Gulden in einer Summe überantworten hat. Kurfürst Friedrich verspricht, eine besiegelte Urkunde mit Unterpfanden darüber auszustellen und Dieter mindestens bis zum Weihnachtstag des Jahres 1476 bei der Verschreibung zu belassen. Kurfürst Philipp und sein Kanzler, Matthias Ramung, kündigen ihre Siegel an.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Hofmeister Dieter von Sickingen ihm bewilligt hat, das Schloss Hornberg - das Dieter von Anna von Fleckenstein, der Witwe Eberhards von Sickingen (+), gegen die Verschreibung einer Jahrgülte an Anna erlangt und innegehabt hat - zu lösen, und ihm [dem Aussteller] darüber hinaus die 3.000 Gulden auf seine ernstliche Bitte und zur Vermeidung merklichen Schadens überantwortet hat. Dieter hatte Anna dafür eine Jahrgülte für die 3.000 Gulden verschrieben, nachdem diese vom Pfalzgrafen eine Versicherung nicht hatte annehmen wollen. Zur Sicherheit für Dieter und seine Erben verschreibt der Pfalzgraf ihm nun eine jährlich zu Weihnachten fällige Gülte von 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer, die gereicht werden soll, bis der Pfalzgraf ihm 3.000 Gulden in einer Summe überantworten hat. Kurfürst Friedrich verspricht, eine besiegelte Urkunde mit Unterpfanden darüber auszustellen und Dieter mindestens bis zum Weihnachtstag des Jahres 1476 bei der Verschreibung zu belassen. Kurfürst Philipp und sein Kanzler, Matthias Ramung, kündigen ihre Siegel an.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 41
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
uff frytag nach sant Marx tag 1463 [s. Bemerkung]
fol. 34v-35v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz; Bischof Matthias Ramung von Speyer, Kanzler
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz; Bischof Matthias Ramung von Speyer, Kanzler
Kopfregest: "Als myn gnediger herre pfalczgraven Diethern von Sickingen ij c gulden geltes verschriben hat uß siner gnaden kammer ierlich zugeben als von des sloß Hornbergs wegen das Anna von Fleckenstein inngehabt hat". Das ursprüngliche Datum der Urkunde (29.04.1463) wurde durchgestrichen und auf den 10.09.1465 (dinstag nach unnser lieben frauwen tag nativitate) geändert. Dabei wurden verschiedene Anpassungen gemacht, namentlich das Wort Hofmeister im Kopfregest und Text durchgestrichen, der Kanzler Matthias Ramung hat seine derweil erlangte Bischofstitulatur erhalten. Vgl. auch den Vermerk auf fol. 164v über die Erneuerung der Urkunde.
Fleckenstein, Anna von; m. Eberhard von Sickingen, erw. 1463, 1465
Sickingen, Dieter von; kurpfälzischer Rat u. Hofmeister, -1473
Sickingen, Eberhard II. von; Vogt zu Heidelberg, ux. Anna von Fleckenstein, -1456
Hornberg, Burg bei Neckarzimmern MOS
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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