Citationis Auseinandersetzung um die Aberkennung der Advokatur
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0930
Wismar F 128 (W F n. 128)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 16. 1. Kläger P
(1773-1781) 12.03.1781-.21.10.1782
Kläger: (2) Johann Franz von Palthen als Fiskal des Tribunals
Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch, Advokat am Tribunal
Anwälte, Prokuratoren: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat nach Meinung des Kl.s zahlreiche Prozesse geführt, mit denen er Parteien aufgehetzt und sich nicht an die Tribunalsordnung gehalten habe. So führt er einen Prozeß der Bürgerschaft gegen den Rat am Tribunal, wendet sich nach negativem Ausgang für seine Mandanten an Königliche Kommission und danach an den Hof, was verboten ist. Da Bekl. seine Mandanten zur Unruhe anstachelt, soll er, nachdem er bereits einmal für ein halbes Jahr suspendiert gewesen war, das Recht verlieren, als Anwalt arbeiten zu dürfen. Das Tribunal lädt Bekl. am 16.03. auf den 11.05. vor und fordert ihn auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 07.05. verteidigt sich Bekl., der seit 1756 am Tribunal praktiziert, schildert seine vergeblichen Bemühungen, in dem fraglichen Fall den Konflikt zwischen Bürgerschaft und Rat zu entschärfen und einen Vergleich auszuhandeln und bittet, ihn von der Klage zu entbinden. Das Tribunal fordert Kl. am 12.05. zur Stellungnahme auf, die am 23.06. eingeht und in der Kl. auf seiner Beschwerde besteht. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.06. zur Erwiderung auf. Am 30.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. sich bisher nicht geäußert habe und bittet, das Mandat zu erneuern, was am 04.12.1781 geschieht. Am 17.01.1782 bittet Bekl. um Fristverlängerung, die er am 18.01. erhält, am 04.02. weist Bekl. die Klage erneut detailliert zurück, am 08.02. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 15.04. und 08.07.erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.10.1782 entbindet das Tribunal Bekl. von der Klage und verurteilt beide Parteien zur Bezahlung der Prozeßkosten.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1782
Prozessbeilagen: (7) Mandat des Tribunalspräsidenten von Hoepken an Wismarer Bürgerschaft vom 03.05.1779; von den Wismarer Bürgern Johann Matthias Schmidt, Hinrich Satow, Hans Carl Bruhns, Johann Friedrich Brandt, Jacob Dietrich Dittmer, Johann Hinrich Berns, Jürgen Friedrich Köpke, Carl Beckenström, Hinrich Christ. Mass, Johann Detloff Schultz und Johann Andreas Steinhagen unterschriebene Petition an Kg. von Schweden (vor 05.06.1779) wegen Druckfreiheit; Bericht des Tribunalspräsidenten von Hoepke an Kg. v. Schweden über Prozeß der Bürgerschaft vs. den Rat (o.D.) und dessen Antwort vom 16.01.1781; Rechnung des Franz Philipp Breitsprecher vom 13.10.1778; Erklärung der Kommissare zur Regulierung des Preußischen Kontributionswesens vom 04.03.1779; Pro Memoria des C.F. Fabricius vom 11.03.1779; Auszüge aus dem Urteil der Kgl. Kommission in Sachen der Bürgerschaft vs. den Rat wegen des Kontributionswesens während des letzten Krieges vom 13.10.1778 und 05.06.1779; Bitte nicht näher bezeichneter Wismarer Bürger an Tribunalspräsidenten vom 12.06.1779; Urteil des Tribunalspräsidenten von Hoepke vom 19.06.1779; Auszug aus dem Schreiben des kaiserlichen Ministers beim Niedersächsischen Reichskreis, Graf Raab, an Rat Wismars vom 25.10.1773; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 09.10.1782
Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch, Advokat am Tribunal
Anwälte, Prokuratoren: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat nach Meinung des Kl.s zahlreiche Prozesse geführt, mit denen er Parteien aufgehetzt und sich nicht an die Tribunalsordnung gehalten habe. So führt er einen Prozeß der Bürgerschaft gegen den Rat am Tribunal, wendet sich nach negativem Ausgang für seine Mandanten an Königliche Kommission und danach an den Hof, was verboten ist. Da Bekl. seine Mandanten zur Unruhe anstachelt, soll er, nachdem er bereits einmal für ein halbes Jahr suspendiert gewesen war, das Recht verlieren, als Anwalt arbeiten zu dürfen. Das Tribunal lädt Bekl. am 16.03. auf den 11.05. vor und fordert ihn auf, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am 07.05. verteidigt sich Bekl., der seit 1756 am Tribunal praktiziert, schildert seine vergeblichen Bemühungen, in dem fraglichen Fall den Konflikt zwischen Bürgerschaft und Rat zu entschärfen und einen Vergleich auszuhandeln und bittet, ihn von der Klage zu entbinden. Das Tribunal fordert Kl. am 12.05. zur Stellungnahme auf, die am 23.06. eingeht und in der Kl. auf seiner Beschwerde besteht. Das Tribunal fordert Bekl. am 26.06. zur Erwiderung auf. Am 30.11. beschwert sich Kl., daß Bekl. sich bisher nicht geäußert habe und bittet, das Mandat zu erneuern, was am 04.12.1781 geschieht. Am 17.01.1782 bittet Bekl. um Fristverlängerung, die er am 18.01. erhält, am 04.02. weist Bekl. die Klage erneut detailliert zurück, am 08.02. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme. Am 15.04. und 08.07.erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 21.10.1782 entbindet das Tribunal Bekl. von der Klage und verurteilt beide Parteien zur Bezahlung der Prozeßkosten.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1781-1782
Prozessbeilagen: (7) Mandat des Tribunalspräsidenten von Hoepken an Wismarer Bürgerschaft vom 03.05.1779; von den Wismarer Bürgern Johann Matthias Schmidt, Hinrich Satow, Hans Carl Bruhns, Johann Friedrich Brandt, Jacob Dietrich Dittmer, Johann Hinrich Berns, Jürgen Friedrich Köpke, Carl Beckenström, Hinrich Christ. Mass, Johann Detloff Schultz und Johann Andreas Steinhagen unterschriebene Petition an Kg. von Schweden (vor 05.06.1779) wegen Druckfreiheit; Bericht des Tribunalspräsidenten von Hoepke an Kg. v. Schweden über Prozeß der Bürgerschaft vs. den Rat (o.D.) und dessen Antwort vom 16.01.1781; Rechnung des Franz Philipp Breitsprecher vom 13.10.1778; Erklärung der Kommissare zur Regulierung des Preußischen Kontributionswesens vom 04.03.1779; Pro Memoria des C.F. Fabricius vom 11.03.1779; Auszüge aus dem Urteil der Kgl. Kommission in Sachen der Bürgerschaft vs. den Rat wegen des Kontributionswesens während des letzten Krieges vom 13.10.1778 und 05.06.1779; Bitte nicht näher bezeichneter Wismarer Bürger an Tribunalspräsidenten vom 12.06.1779; Urteil des Tribunalspräsidenten von Hoepke vom 19.06.1779; Auszug aus dem Schreiben des kaiserlichen Ministers beim Niedersächsischen Reichskreis, Graf Raab, an Rat Wismars vom 25.10.1773; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 09.10.1782
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ