Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm gestattet dem Bürger Johann Ferbers zu Düsseldorf, auf der Zitadelle daselbst gegenüber dem Platz, der dem Obersten Narprath zugehört, eine Walkmühle zu erbauen und in Betrieb zu setzen, wofür derselbe jährlich 5 Goldgulden an die Oberkellnerei zu entrichten hat. Auch ist der Ferbers verpflichtet, auf erhaltene Weisung die Mühle zu verlegen gegen Nachlass der Pacht und Empfang von 60 Reichstalern, so wie die gleiche Pacht an dem neuen Platz aus fort zu entrichten. G. zu Dusseldorf den 8. tag Martii 1650. Gez. Wolfgang Wilhelm. Papier, Abschrift, 18. Jahrhundert.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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