Anspruch auf Schadenersatz für Nahrungsmittel (u. a. fünf Tonnen Heringe, eine Tonne Fleisch, Butter), Hausgerät und Schiffgeschirr, das 1542 Amtleute des Beklagten auf einem Schiff des Klägers auf dem Waal zur Unterhaltung des Hauses Ravenstein beschlagnahmt hatten, obwohl Koning Zoll bezahlt hatte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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