Dekan und Kapitel zu St. German zu Speyer geben dem Brendelin und Heinrich Knaudenheimer von Rheinsheim ihre beiden wegen rückständiger Zinsen ihnen wieder zugefallenen Höfe zu Rheinsheim um den gleichen Pachtzins wie bisher in Erbbestand.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...