Amt Kirchhörde (1888-1929) (Bestand)
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23
Stadtarchiv Dortmund (Archivtektonik) >> Amtliche Überlieferung >> Zeitraum 1803 - 1929 >> Eingemeindete Orte, Kreis- und Gemeindeverbände >> Gemeinden und Gemeindeverbände
[1844-01-01/1941-12-31]
Vorwort: BESTAND 23 - Amt Kirchhörde (1888-1929)
Der vorliegende Bestand 23, Amt Kirchhörde, umfaßt die Akten der Amtsverwaltung Kirchhörde von 1844 bis 1941; den Schwerpunkt bilden die Jahre 1888 (Bildung des Amtes) bis 1929 (Auflösung des Amtes).
Der Bestand enthält Sachakten, Rechnungs- und Protokollbücher.
Die Provenienz des Bestandes ist die Amtsverwaltung Kirchhörde. Die Gemeinden Kirchhörde, Rüdinghausen und Hombruch treten nur bei einigen Protokollbüchern als Registraturbildner auf.
Amt:
Nach der Bildung der neuen preußischen Provinz Westfalen entstand 1817 der preußische Landkreis Dortmund mit Dortmund als Verwaltungssitz. Die Ortschaft Kirchhörde wurde einem der sieben Bürgermeisterbezirke zugeteilt, und zwar der Bürgermeisterei Hörde. Nach der westfälischen Landgemeindeordnung von 1841 wurden aus den Ortschaften mit eigenem Kommunalhaushalt Gemeinden. Der Gemeinde Kirchhörde wurden noch die Ortschaften Löttringhausen nebst Lütgenholthausen, Großenholthausen und Kruckel eingegliedert. 1874 wurde Hörde amtsfreie Stadt und der Rest des Amtes wurde auf die neuen Ämter Brackel und Barop verteilt. Kirchhörde wurde dem Amt Barop zugeteilt. Seit dem 1. Juli 1888 bestand das Amt Kirchhörde als selbständiger Amtsbezirk mit den Gemeinden Kirchhörde und Rüdinghausen, nachdem das Amt Barop auf die drei Amtsbezirke Barop, Kirchhörde und Wellinghofen aufgeteilt worden war. Die Gemeinde Rüdinghausen gehörte bis zum 31. März 1922 zum Amt Kirchhörde, gelangte aber im Zuge der Änderung der Gemeindegrenzen am 1. April 1922 zur Gemeinde Annen.
Im Amtsbezirk Kirchhörde lebten 1895 etwa 9246 Einwohner auf einer Gebietsfläche von 13,47 qkm. Die Industrialisierung ließ die Einwohnerzahl bis 1905 auf 12.287, bis 1922 auf 15.148 anwachsen. Obwohl die Ortschaft Hombruch Kirchhörde an wirtschaftlicher Bedeutung und Einwohnerzahl übertraf und die Amtsverwaltung schon vor 1900 ihren Sitz in Hombruch hatte, kam es nicht zur Bildung einer selbständigen politischen Gemeinde Hombruch.
Die kommunale Neugliederung des Industriegebietes führte zur Eingemeindung Kirchhördes nach Dortmund am 1. August 1929. Die Stadt Dortmund richtete in Kirchhörde die Verwaltungsstelle Dortmund-Kirchhörde ein. 1930 führte die Zusammenlegung der Verwaltungsstellen Barop und Kirchhörde zur Bildung der neuen Verwaltungsstelle Dortmund-Hombruch.
Die Amtmänner in der Zeit von 1888 bis 1927 waren:
1888 - 1893 Amtmann Frieg
1894 Amtmann Wüstenhöfer
1895 - 1911 Amtmann Kuntze
1912 - 1927 Amtmann Müller (s. Best. 111P - 138 1+2).
Literatur:
Luntowski, Gustav: Die kommunale Selbstverwaltung - in: Geschichte Dortmund im 19. Und 20. Jahrhundert, Bd. 1, 1977.
Adreßbuch für die Ortschaften der Ämter Kirchhörde, Barop und Wellinghofen, 1. Ausgabe, Hombruch-Barop, im Juli 1922.
Bittner, Helmut: Zur Heimatkunde von Dortmund-Hombruch, Dortmund 1956 (Best. 202 - XVI 44 82).
Der vorliegende Bestand 23, Amt Kirchhörde, umfaßt die Akten der Amtsverwaltung Kirchhörde von 1844 bis 1941; den Schwerpunkt bilden die Jahre 1888 (Bildung des Amtes) bis 1929 (Auflösung des Amtes).
Der Bestand enthält Sachakten, Rechnungs- und Protokollbücher.
Die Provenienz des Bestandes ist die Amtsverwaltung Kirchhörde. Die Gemeinden Kirchhörde, Rüdinghausen und Hombruch treten nur bei einigen Protokollbüchern als Registraturbildner auf.
Amt:
Nach der Bildung der neuen preußischen Provinz Westfalen entstand 1817 der preußische Landkreis Dortmund mit Dortmund als Verwaltungssitz. Die Ortschaft Kirchhörde wurde einem der sieben Bürgermeisterbezirke zugeteilt, und zwar der Bürgermeisterei Hörde. Nach der westfälischen Landgemeindeordnung von 1841 wurden aus den Ortschaften mit eigenem Kommunalhaushalt Gemeinden. Der Gemeinde Kirchhörde wurden noch die Ortschaften Löttringhausen nebst Lütgenholthausen, Großenholthausen und Kruckel eingegliedert. 1874 wurde Hörde amtsfreie Stadt und der Rest des Amtes wurde auf die neuen Ämter Brackel und Barop verteilt. Kirchhörde wurde dem Amt Barop zugeteilt. Seit dem 1. Juli 1888 bestand das Amt Kirchhörde als selbständiger Amtsbezirk mit den Gemeinden Kirchhörde und Rüdinghausen, nachdem das Amt Barop auf die drei Amtsbezirke Barop, Kirchhörde und Wellinghofen aufgeteilt worden war. Die Gemeinde Rüdinghausen gehörte bis zum 31. März 1922 zum Amt Kirchhörde, gelangte aber im Zuge der Änderung der Gemeindegrenzen am 1. April 1922 zur Gemeinde Annen.
Im Amtsbezirk Kirchhörde lebten 1895 etwa 9246 Einwohner auf einer Gebietsfläche von 13,47 qkm. Die Industrialisierung ließ die Einwohnerzahl bis 1905 auf 12.287, bis 1922 auf 15.148 anwachsen. Obwohl die Ortschaft Hombruch Kirchhörde an wirtschaftlicher Bedeutung und Einwohnerzahl übertraf und die Amtsverwaltung schon vor 1900 ihren Sitz in Hombruch hatte, kam es nicht zur Bildung einer selbständigen politischen Gemeinde Hombruch.
Die kommunale Neugliederung des Industriegebietes führte zur Eingemeindung Kirchhördes nach Dortmund am 1. August 1929. Die Stadt Dortmund richtete in Kirchhörde die Verwaltungsstelle Dortmund-Kirchhörde ein. 1930 führte die Zusammenlegung der Verwaltungsstellen Barop und Kirchhörde zur Bildung der neuen Verwaltungsstelle Dortmund-Hombruch.
Die Amtmänner in der Zeit von 1888 bis 1927 waren:
1888 - 1893 Amtmann Frieg
1894 Amtmann Wüstenhöfer
1895 - 1911 Amtmann Kuntze
1912 - 1927 Amtmann Müller (s. Best. 111P - 138 1+2).
Literatur:
Luntowski, Gustav: Die kommunale Selbstverwaltung - in: Geschichte Dortmund im 19. Und 20. Jahrhundert, Bd. 1, 1977.
Adreßbuch für die Ortschaften der Ämter Kirchhörde, Barop und Wellinghofen, 1. Ausgabe, Hombruch-Barop, im Juli 1922.
Bittner, Helmut: Zur Heimatkunde von Dortmund-Hombruch, Dortmund 1956 (Best. 202 - XVI 44 82).
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ