Datei/ Kartei der Stuttgarter Passakten (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 215 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Innenministerium >> Oberämter
1914-1944
Überlieferungsgeschichte
Bei der Datei der Stuttgarter Passakten handelt es sich nicht um einen Archivgutbestand, sondern um ein archivisches Findmittel, das die Passakten der Jahre 1914-1922 im Bestand F 201 (Stadtdirektion Stuttgart) und 1923-1944 im Bestand F 215 (Polizeipräsidium Stuttgart) namentlich erschließt. Die Datei geht zurück auf eine 41 Karteikästen umfassende Kartei, die bis 2011 durch Hilfskräfte retrokonvertiert wurde. Die Jahrgänge bis zurück ins Jahr 1914, die in der Kartei nicht vollständig erfasst waren, wurden dabei nacherfasst. Der Schnitt 1914 wurde aufgrund der in diesem Jahr eingeführten Passpflicht gewählt.
Inhalt und Bewertung
In der Datei F 215 a sind folgende Archivalien namentlich erschlossen:
F 201 Bü 411-601
F 215 Bü 1-623
Bei mehreren Vornamen steht der Rufname an erster Stelle. Im Feld "Letzte Dienststelle" ist der Geburtsort erfasst.
Die Passakten enthalten in der Regel den Antrag auf Ausstellung eines Passes, meist mit Foto des Antragstellers/der Antragstellerin, sowie den eingezogenen abgelaufenen alten Pass. Der alte Pass enthält Informationen zu Reiseaktivitäten, wie Ein- und Ausreisestempel.
Nicht in der Datei erfasst sind die Passakten der Jahrgänge 1849-1913 (F 201 Bü 382-410, summarisch verzeichnet im Findmittel F 201) und die Passduplikate in Bestand F 201 D.
Bei der Datei der Stuttgarter Passakten handelt es sich nicht um einen Archivgutbestand, sondern um ein archivisches Findmittel, das die Passakten der Jahre 1914-1922 im Bestand F 201 (Stadtdirektion Stuttgart) und 1923-1944 im Bestand F 215 (Polizeipräsidium Stuttgart) namentlich erschließt. Die Datei geht zurück auf eine 41 Karteikästen umfassende Kartei, die bis 2011 durch Hilfskräfte retrokonvertiert wurde. Die Jahrgänge bis zurück ins Jahr 1914, die in der Kartei nicht vollständig erfasst waren, wurden dabei nacherfasst. Der Schnitt 1914 wurde aufgrund der in diesem Jahr eingeführten Passpflicht gewählt.
Inhalt und Bewertung
In der Datei F 215 a sind folgende Archivalien namentlich erschlossen:
F 201 Bü 411-601
F 215 Bü 1-623
Bei mehreren Vornamen steht der Rufname an erster Stelle. Im Feld "Letzte Dienststelle" ist der Geburtsort erfasst.
Die Passakten enthalten in der Regel den Antrag auf Ausstellung eines Passes, meist mit Foto des Antragstellers/der Antragstellerin, sowie den eingezogenen abgelaufenen alten Pass. Der alte Pass enthält Informationen zu Reiseaktivitäten, wie Ein- und Ausreisestempel.
Nicht in der Datei erfasst sind die Passakten der Jahrgänge 1849-1913 (F 201 Bü 382-410, summarisch verzeichnet im Findmittel F 201) und die Passduplikate in Bestand F 201 D.
41 Karteikästen (8,2 lfd. m); ca. 145.000 Datensätze
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ