Johannes Körnle, Erhard Schell, Heinrich Gernart und Bernhart Marterstock, alle wohnhaft in Wülfershausen (Wulferßhausenn), bekennen: Abt Georg [Salzkestner], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan haben ihnen ihren Hof in Wülfershausen, der Stefanerhof genannt wird, laut ihrer hier im Wortlaut inserierten Urkunde vom selben Tag zu Erbrecht verliehen. Gleichzeitig haben sie die auf dem Hof lastenden Abgaben und Dienstleistungen sowie die Leistungen, die von dem Hof für den Bischof von Würzburg und die Gemeinde Wülfershausen zu entrichten sind, neu geregelt. Die Beliehenen verpflichten sich eidlich zur Einhaltung des Leihevertrages. Auf ihre Bitte siegeln Veit von Brend und Georg von Ostheim. Der geben ist vff montag nach dem sonntage Quasimodogeniti 1495. Aussteller: Johannes Körnle, Erhard Schell, Heinrich Gernart und Bernhard Marterstock. Empfänger: Kloster St. Stephan