Götz Faut von Rieneck urkundet, das er den Grafen Johann d. Ä. und Johann d. J. von Wertheim zwei Urkunden über Rothenfels zur Aufbewahrung übergeben hat, wovon die eine über 4000 fl., die andere über 3640 fl. lautet. Diese Urkunden sollen sie ihm nicht aushändigen, während er zu Würzburg im Gefängnis ist. Stirbt er währenddessen, stehen die Urkunden zur Verfügung der Vormünder seiner Kinder, nämlich Eberhard von Grumbach zu Gamburg und Anna von Thüngen, seine Ehefrau. Für Beschädigungen der Urkunden sind die Grafen nicht haftbar.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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