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Willibald Haller und seine Brüder verweigern die Entrichtung des Zehnten aus drei Morgen Acker beim Galgenhof. Dieser Acker gehört zum Gostenhofer Zehnt, der dem Landalmosenamt zusteht.
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Willibald Haller und seine Brüder verweigern die Entrichtung des Zehnten aus drei Morgen Acker beim Galgenhof. Dieser Acker gehört zum Gostenhofer Zehnt, der dem Landalmosenamt zusteht.