Reichserbtruchseß Christoph, Freiherr zu Waldburg, bekundet, daß die am 1. Juni 1596 ausgefertigte Urk. [Dep. 30/1 T 1 Nr. 644] nicht mehr für Waldtburga Dorner Gültigkeit haben soll, sondern für ihren Ehemann, den truchsessischen Forstknecht Georg Steckh. Diesem leiht der A. zudem zum Dienst 6 J. und ein Gütlein beim Staigwayer, das das Junkergütlein gen. wird. Der Empfänger hat versprochen, dem Erbtruchseß im Forst und wo immer er benötigt wird, zu dienen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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