Reichserbtruchseß Christoph, Freiherr zu Waldburg, bekundet, daß die am 1. Juni 1596 ausgefertigte Urk. [Dep. 30/1 T 1 Nr. 644] nicht mehr für Waldtburga Dorner Gültigkeit haben soll, sondern für ihren Ehemann, den truchsessischen Forstknecht Georg Steckh. Diesem leiht der A. zudem zum Dienst 6 J. und ein Gütlein beim Staigwayer, das das Junkergütlein gen. wird. Der Empfänger hat versprochen, dem Erbtruchseß im Forst und wo immer er benötigt wird, zu dienen.
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Reichserbtruchseß Christoph, Freiherr zu Waldburg, bekundet, daß die am 1. Juni 1596 ausgefertigte Urk. [Dep. 30/1 T 1 Nr. 644] nicht mehr für Waldtburga Dorner Gültigkeit haben soll, sondern für ihren Ehemann, den truchsessischen Forstknecht Georg Steckh. Diesem leiht der A. zudem zum Dienst 6 J. und ein Gütlein beim Staigwayer, das das Junkergütlein gen. wird. Der Empfänger hat versprochen, dem Erbtruchseß im Forst und wo immer er benötigt wird, zu dienen.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, {Auf der Rückseite von Dep. 30/1 T 1 Nr. 644}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 17. Jahrhundert >> 1600 - 1609
1603 September 18 (Dermentingen)
Urkunden
Überlieferungsart: Ausfertigung
Anmerkungen: Eigenhändige U. des A. Daneben: Beschreibung der zu dem Gütlein gehörigen Stücke und der 6. J.; dabei gen. Personen: Hanß Lendtlin; Simon Bader; Jerg Harscher; Hans Schelckhlin; Veit Weber; Hans Merckh; Ursel Schelckhlin; Moritz Guntz; Steffan Weber; Sixt Merckh; Hans Miller.
Anmerkungen: Eigenhändige U. des A. Daneben: Beschreibung der zu dem Gütlein gehörigen Stücke und der 6. J.; dabei gen. Personen: Hanß Lendtlin; Simon Bader; Jerg Harscher; Hans Schelckhlin; Veit Weber; Hans Merckh; Ursel Schelckhlin; Moritz Guntz; Steffan Weber; Sixt Merckh; Hans Miller.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:43 MESZ
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