Konrad der Prukkmayr von Alburg bestätigt, dass ihm Propst Konrad III. und der Konvent des Stiftes Rohr nach Freisassenrecht den Pühelhof zu Alburg auf drei Jahre geliehen und ihn zu baulichen Maßnahmen verpflichtet haben. S: Albrecht der Gastchnecht, Propst und Kämmerer zu Straubing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv