Kraft von Hohenlohe und Agnes, seine Ehefrau, bekennen, das Recht der Vogtei über Güter zu Tüngental (Tungental), welches Walther und Sifrid von Vellberg als Inhaber der Herrschaft Lobenhausen von ihnen zu Lehen getragen und welches Abt und Konvent zu Comburg von diesen erkauft haben, nach vorgängiger Resignation der früheren Vasallen dem Kloster Comburg geeignet zu haben.