Die Dresdener Freischöppen Bertold Grunyg, Hans Koderitsch, Mathes Prolehs entscheiden im Prozess Wenzel Teichnitz' gegen die Stadt Bautzen und ihren Bürger Heinrich Kotzer, den Bürgermeister Hans Cudevan und den Söhnen der Schefferyn von Strehla. Die Stadt Bautzen soll Wenzel 22 Schock Groschen Schadenersatz zahlen, dieser im Gegenzug auf seine Ansprüche vollständig verzichten. Als Rechtsvertreter fungierten der Bautzener Stadtschreiber Georg Reinhard (für Bautzen) sowie Hans Wayn und Hans Alhelm (für Wenzel Teichnitz).