Kuno, Graf zu Manderscheid, Herr zur Schleiden und zur Neuerburg, bekennt für sich und seine Erben, daß Johann, Veltyn von Aeche, Bürger von Trier (Trere) wegen Schulden der verstorbenen Oheime des Ausstellers, der Grafen von Virneburg, an ihn herangetreten ist und die Forderung mit Brief und Siegel und seinem Schuldbuch scholt boichs) belegt hat. Der Aussteller hat sich mit Johann geeinigt, ihm oder seinen Erben 300 Gulden zu zahlen, 24 Weißpfennige auf jeden Gulden gerechnet wie sie zu Trier gängig sind, und zwar am folgenden Weihnachtsfest 50 Gulden und weiter an jedem Weihnachten oder innerhalb von 14 Tagen danach 50 Gulden bis zur völligen Bezahlung. Bei der letzten Teilzahlung soll Johann zusammen mit der Quittung die vorliegende Urkunde zurückgeben. Als Sicherheit übergibt der Aussteller seine Güter und Renten zu Steinheim (Steynhem). Da die Güter in der Propstei Echternach gelegen sind, hat der Aussteller den vesten Peter von Schönecken, den Unterpropst zu Bitburg, gebeten, das Propsteisiegel zum Siegel des Ausstellers an die Urkunde zu hängen. Sr.: Ausst. und Peter von Schönecken als Unterpropst zu Bitburg mit dem Echternacher Propsteisiegel. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., 1 ab - Rv.