Bischof Heinrich von Paderborn nimmt auf Bitten des Abts Reinhard und des Kapitels des Klosters Corvey dasselbe mit seinem ganzen Gebiet in seinen Schutz und behält Höxter, Volkmarsen und Eresburg in seiner Gewalt. Nach dem Tod des Tutors (vormund) soll diese subiectio (huldinghe) aufhören und das Stift Paderborn keinen weiteren Anspruch darauf haben.