Jakob Becker von Notzingen, wegen aufsässigen und streitsüchtigen Wesens, dessentwegen er bereits mehrere Geld- und Turmstrafen erhalten hatte, zu Kirchheim gef., auf Veranlassung des Herzogs vor dem Stadtgericht zu Kirchheim peinlich beklagt, nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, eine Verschreibung aufzurichten und darin zu verschreiben, künftig keine Waffen mehr zu tragen, alle Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, die Atzung zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, nimmt dieses Urteil an, verspricht, alle genannten Bestimmungen zu halten, und schwört U. Er hatte zuletzt, als er sich mit seinem Bruder auf dem Heimwege von Steinbach [Kr. Esslingen] befand - das dem Haus Joachim von Lauwenberg zugehörig - in einem Streit den Schultheißen anzutasten versucht.