1425 Sept. 28 (frytag vor sand Michels tag) Konrad Herr zu Weinsberg (Winsperg), Reichserbkämmerer, eignet auf Bitten seines Lehensmanns Wilhelm Schletz (Schlecz), Bürger zu [Schwäbisch] Hall, Abt Heinrich [VI.] und den Konventherren des Klosters Schöntal, denen Schletz die Güter zu Kauf gegeben hat, 1/4 des großen und kleinen Zehnten in der Markung Sülzbach (Winsperg Sulczbach) und 3/5 vom Zwölftel des großen und kleinen Zehnten (die drewteyl der zehenden ... an dem zwelffteyl auch grossen und kleynen zehende) in den Markungen Grantschen (Granßhein) und Wimmental (Wymmental), Lehen der Herrschaft Weinsberg. Als Ersatz hat ihm Schletz 1 Gut zu Jagstrot (Jochsrode) sowie 1 Hube, 2 Güter und 6 hl Gült von 2 Äckern zu Zottishofen (Zotteßhoffen) zu Lehen aufgetragen. Siegler: der A. Ausf. Perg. - 1 Sg., besch. - Rv.: Appropriacio quarte partis decime in Sulczbach; nachgetragen: prope Weinsberg Bem.: Zu Sülzbach besaßen die Schletz 3/12 = 1/4 am großen und kleinen Zehnten, die Adelmann 2/12 = 1/6. Zu Grantschen und Wimmental besaßen die Schletz 3/5 des Zwölftels am großen und kleinen Zehnten = 1/20, die Adelmann 2/5 des Zwölftels = 1/30; s. den Kaufbrief vom 16. Apr. 1381; U 837. Lit.: Regest in Obersulm S. 778.