Werden.-Johann Caspar von Letmathe, Domkapitular und Domkellnerei-Assessor zu Münster, bekundet, daß Abt Ferdinand ihn nach dem Tod des Goswin Droste von Vischering, Dombursars und Domkapitulars zu Münster bzw. Osnabrück, zu Behuf des Domkapitels von Münster zu Mannlehens- und Pachtrecht mit dem Schloß und Wigbold Lüdinghausen samt den 2 Höfen Lüdinghausen und Forckenbeck sowie zu Dienstmannsrecht mit dem Gut Lüttickebecke im Kirchspiel Alverskirchen belehnt hat. Darüber hat er 2 Lehnbriefe des Abts. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Gottfried Arnold von Doornick zu Oefte und Welschenbeck und Hermann Godefridi, des Schöffen des Landgerichts Werden. - Or., Petschaft und Unterschrift
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