Anspruch auf Einbeziehung einer als Sicherheit hinterlegten Summe von 5200 Rtlr. in die Mobiliarhäredität. Je ein Drittel des Hauses Linnep gehörte nach einer Erbteilung nach dem Tode des letzten von Isselstein dem Grafen von Wassenaar zu Obdam, dem Obristen Johann Wilhelm von Hacke (Haake) und den Erbgenahmen des Mauritz von Lohausen, die ihr Drittel und Güter in Wülfrath (Kr. Düsseldorf-Mettmann) an den Grafen von Wassenaar verkauften. Von Hack machte im Namen seiner Frau ein Näherrecht (Retraktrecht) geltend, das jedoch in Düsseldorf verworfen wurde, da er den Kaufpreis nicht innerhalb von zwei Monaten aufbringen konnte. Er hatte beim Geheimen Rat Redinghoven in Düsseldorf zwar 5200 Rtlr. hinterlegt, die aber beim Hospital in Düsseldorf und bei von Syberg unter Belastung seines eigenen Drittels geliehen waren. In einem Rechtsstreit unterlag er 1717 auch am Reichshofrat.
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Anspruch auf Einbeziehung einer als Sicherheit hinterlegten Summe von 5200 Rtlr. in die Mobiliarhäredität. Je ein Drittel des Hauses Linnep gehörte nach einer Erbteilung nach dem Tode des letzten von Isselstein dem Grafen von Wassenaar zu Obdam, dem Obristen Johann Wilhelm von Hacke (Haake) und den Erbgenahmen des Mauritz von Lohausen, die ihr Drittel und Güter in Wülfrath (Kr. Düsseldorf-Mettmann) an den Grafen von Wassenaar verkauften. Von Hack machte im Namen seiner Frau ein Näherrecht (Retraktrecht) geltend, das jedoch in Düsseldorf verworfen wurde, da er den Kaufpreis nicht innerhalb von zwei Monaten aufbringen konnte. Er hatte beim Geheimen Rat Redinghoven in Düsseldorf zwar 5200 Rtlr. hinterlegt, die aber beim Hospital in Düsseldorf und bei von Syberg unter Belastung seines eigenen Drittels geliehen waren. In einem Rechtsstreit unterlag er 1717 auch am Reichshofrat.
AA 0627, 2224 - H 47/165
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1728 - 1729 (1719 - 1731)
Enthaeltvermerke: Kläger: Der Nachlaßverwalter (Kurator) der hackischen Mobiliarhäredität Lic. Bachoven (Backhoven), Düsseldorf, (Bekl.) Beklagter: N. von Düngeln und andere isselsteinische Immobiliarerben: von Wassenaar zu Obdam (Niederlande, Provinz Noord-Holland) und von Syberg, Haus Dahlhausen (Bochum), Haus Aprath (Hzm. Berg; Kr. Düsseldorf- Mettmann), Haus Linnep (Hzm. Berg, Amt Angermund), Haus Oberdyck (Bochum), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Wilhelm Ludolf 1728 - Subst.: Dr. Johann Ludwig Pfeiffer Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Paul Besserer 1729 - Subst.: Lic. J(ohann) W(ilhelm) Weylach - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann 1731 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Geheimer Rat - 2. RKG 1728 - 1729 (1719 - 1731) Beweismittel: Botenlohnschein (Q 3, 13). Drei Obligationen 1719 (81 - 86). Beschreibung: 3 cm, 105 Bl., lose; Q 1 - 21, 8 Beilagen. Lit.: H. Ferber, Die Rittergüter im Amte Angermund, in: Beitr. zur Gesch. des Niederrheins. Jb. des Düsseldorfer Geschichtsvereins 7 (1893) S. 113. Karl Heck, Burgen und Schlösser der Heimat, in: Kettwiger Heimatblätter Bd. 4 (1938) S. 88f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:32 MESZ