Anspruch auf Einbeziehung einer als Sicherheit hinterlegten Summe von 5200 Rtlr. in die Mobiliarhäredität. Je ein Drittel des Hauses Linnep gehörte nach einer Erbteilung nach dem Tode des letzten von Isselstein dem Grafen von Wassenaar zu Obdam, dem Obristen Johann Wilhelm von Hacke (Haake) und den Erbgenahmen des Mauritz von Lohausen, die ihr Drittel und Güter in Wülfrath (Kr. Düsseldorf-Mettmann) an den Grafen von Wassenaar verkauften. Von Hack machte im Namen seiner Frau ein Näherrecht (Retraktrecht) geltend, das jedoch in Düsseldorf verworfen wurde, da er den Kaufpreis nicht innerhalb von zwei Monaten aufbringen konnte. Er hatte beim Geheimen Rat Redinghoven in Düsseldorf zwar 5200 Rtlr. hinterlegt, die aber beim Hospital in Düsseldorf und bei von Syberg unter Belastung seines eigenen Drittels geliehen waren. In einem Rechtsstreit unterlag er 1717 auch am Reichshofrat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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