Erlaubnisurkunde des Propsts Ambrosius Widmann und des Dekans Johannes Rummetsch an der Stiftskirche zu Tübingen, als Spezialbevollmächtigter des Papsts Hadrian VI. zur Untersuchung des Verkaufs des Bebenhauser Zehnten zu Bönnigheim, vermöge des dem Dokument einverleibten Mandats dieses Papstes [= Papst Hadrian VI. ernennt Bevollmächtigte zu Untersuchung der Frage, ob der von Abt Johann [von Fridingen] und dem Konvent des Klosters Bebenhausen beabsichtigte Verkauf des Bebenhauser Zehnten zu Bönnigheim für das Kloster vorteilhaft sei. Rom, 1523 Mai 8.]
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Erlaubnisurkunde des Propsts Ambrosius Widmann und des Dekans Johannes Rummetsch an der Stiftskirche zu Tübingen, als Spezialbevollmächtigter des Papsts Hadrian VI. zur Untersuchung des Verkaufs des Bebenhauser Zehnten zu Bönnigheim, vermöge des dem Dokument einverleibten Mandats dieses Papstes [= Papst Hadrian VI. ernennt Bevollmächtigte zu Untersuchung der Frage, ob der von Abt Johann [von Fridingen] und dem Konvent des Klosters Bebenhausen beabsichtigte Verkauf des Bebenhauser Zehnten zu Bönnigheim für das Kloster vorteilhaft sei. Rom, 1523 Mai 8.]
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 U 340
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 474 Bebenhausen
Bebenhausen >> Besonderer Teil >> Bönnigheim
1524 Februar 13 (Pontificatus sanctissimi in christo patris et domini nostri domini Clementis pape septimi anno eius primo ... septima die vero decimatertia mensis Februarii)
47,9 x 71,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Lateinisch
Ausstellungsort: Tübingen (Tubinga)
Aussteller: Widmann, Ambrosius; Propst in Tübingen; Rummetsch, Johannes; Dekan an der Stiftskirche in Tübingen
Siegler: Widmann, Ambrosius; Propst in Tübingen; Rummetsch, Johannes; Dekan an der Stiftskirche in Tübingen; Esslinger, Nicolaus; Notar
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend, 1. stark schadhaft (2/3 über dem Pressel ausgebrochen)
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatssignet
Aussteller: Widmann, Ambrosius; Propst in Tübingen; Rummetsch, Johannes; Dekan an der Stiftskirche in Tübingen
Siegler: Widmann, Ambrosius; Propst in Tübingen; Rummetsch, Johannes; Dekan an der Stiftskirche in Tübingen; Esslinger, Nicolaus; Notar
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend, 1. stark schadhaft (2/3 über dem Pressel ausgebrochen)
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notariatssignet
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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