1450 Aug. 15 (unserr lieben frawen tag wurtzwyhin) Kunna Kauffmennin zu Lautern (Lawtrun) macht Junker Wilhelm von Wellewart ihr Gütlein und ihre Hofstatt zu Essingen sowie ihre Wiese zu [Ober-]Böbingen (Bäbingen) gen. die Sternwiese gültbar, so daß sie und ihre Erben daraus jährlich am 24. Juni (Santi Johanns tag ze sinwenden) eine ewige Gült von 3 ß hl und einem Fastnachtshuhn zu entrichten haben, wogegen der von Wellewart und seine Erben sie bzw. die jeweiligen Inhaber dieser Güter beschirmen (hanthaben, schirmen und versprechen) sollen wie ihre anderen Hintersassen. Sr.: 1) Junker Fritz von Graffnegk, 2) Junker Conrad von Wellewart Ausf. Perg. - 2 Sg. abg. - Rv.