Kaspar Müller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Georg Schinker d. A. und seiner Ehefrau Margarethe über 20 Gulden gegenüber Gerhard Wolff, ehemaligem Pfarrer zu Udenheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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